Lebenshilfe Detmold e. V.

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Familie

  • Es geht voran: Tiefbauarbeiten auf der Baustelle für die neue Kita der Lebenshilfe Detmold.

                                                                      Für die Gartengestaltung und Spielgeräte für innen und außen bittet die Lebenshilfe Detmold um Spenden, denn die Förderung pro Kindertagesstätten Platz deckt ...

  • Neuer Elternstammtisch Down-Syndrom in Detmold sucht noch Teilnehmer Neuer Elternstammtisch Down-Syndrom in Detmold sucht noch Teilnehmer

    Neuer Elternstammtisch Down-Syndrom in Detmold sucht noch ...

  • WfbM kehrt zum Regelbetrieb zurück WfbM kehrt zum Regelbetrieb zurück

    Der LWL hat die Werkstätten in Westfalen-Lippe darüber informiert, dass sie ab dem 26. Juni 2021 wieder in den Regelbetrieb zurückkehren. Diese Rückkehr ist abhängig vom Impfangebot, am 15. Tag nach der zweiten Impfung der Beschäftigten erfolgt die Rückkehr in den Regelbetrieb es sind werkstattindividuelle Absprachen mit dem LWL möglich vom Einhalten der Arbeitsschutzstandards in ...

    Der LWL hat die Werkstätten in Westfalen-Lippe darüber informiert, dass sie ab dem 26. Juni 2021 wieder in den Regelbetrieb zurückkehren. Diese Rückkehr ist abhängig vom Impfangebot, am 15. Tag nach der zweiten Impfung der Beschäftigten erfolgt die Rückkehr in den Regelbetrieb es sind werkstattindividuelle Absprachen mit dem LWL möglich vom Einhalten der Arbeitsschutzstandards in der jeweils gültigen Fassung von den Vorgaben der CoronaSchutzVO für die ...

  • Erneute Verlängerung der Corona-Regelungen für die WfbM bis zum 18. Juni 2021 Erneute Verlängerung der Corona-Regelungen für die WfbM bis zum 18. Juni 2021

    In einem kurzen Schreiben informiert uns der Landschaftsverband Westfalen-Lippe: Vor kurzem wurde die Corona-Betreuungsverordnung NRW bis zum 18. Juni 2021 verlängert. Mit den absinkenden Inzidenzzahlen ist eine Rückkehr zum Vollbetrieb in den WfbM alsbald zu erwarten. Noch aber ist eine kurzfristige Rückkehr zum Vollbetrieb bei vielen WfbM nicht organisierbar. Daher haben sich die Landschaftsverbände in ...

    In einem kurzen Schreiben informiert uns der Landschaftsverband Westfalen-Lippe: Vor kurzem wurde die Corona-Betreuungsverordnung NRW bis zum 18. Juni 2021 verlängert. Mit den absinkenden Inzidenzzahlen ist eine Rückkehr zum Vollbetrieb in den WfbM alsbald zu erwarten. Noch aber ist eine kurzfristige Rückkehr zum Vollbetrieb bei vielen WfbM nicht organisierbar. Daher haben sich die Landschaftsverbände in Absprache mit dem MAGS entschieden, die Corona-Regelungen zunächst um zwei Wochen ebenfalls bis zum 18. Juni 2021 zu verlängern; die weiteren Überlegungen werden kurzfristig zwischen allen Beteiligten (Landschaftsverbände, MAGS, Vertretungen WfbM und LAG Werkstatträte) abgestimmt. Dabei werden dann auch Organisationszeiten Berücksichtigung finden. So ist es ...

  • Kitas kehren ab dem 07. Juni 2021 zum Regelbetrieb zurück Kitas kehren ab dem 07. Juni 2021 zum Regelbetrieb zurück

    „Aufgrund der Entwicklungen beim Infektionsgeschehen, und in Anbetracht des Impffortschritts gilt für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen ab dem 07.06.2021 landesweit wieder der Regelbetrieb. Im Regelbetrieb, so das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, sind die rechtlichen Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wieder uneingeschränkt gültig, d.h. alle ...

    „Aufgrund der Entwicklungen beim Infektionsgeschehen, und in Anbetracht des Impffortschritts gilt für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen ab dem 07.06.2021 landesweit wieder der Regelbetrieb. Im Regelbetrieb, so das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, sind die rechtlichen Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wieder uneingeschränkt gültig, d.h. alle Kinder haben einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang, pädagogische Konzepte können vollumfänglich umgesetzt werden, die verbindliche Gruppentrennung ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen der Coronabetreuungsverordnung. Das freiwillige Testangebot für Kinder und Beschäftigte … wird fortgesetzt. Die Regelugen der Bundesnotbremse gelten weiter, ...

  • Kita-Betreuung seit dem 24.04.2021 Kita-Betreuung seit dem 24.04.2021

    „Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ ist seit Freitag, 23. April 2021, in Kraft Am Samstag sind die Kitas im Kreis Lippe in die sogenannte Notbetreuung gegangen. Konkret heißt das, dass die Betreuung in unseren Einrichtungen seit Montag grundsätzlich untersagt ist. Allerdings ist – so die Verordnung zum ...

    „Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ ist seit Freitag, 23. April 2021, in Kraft Am Samstag sind die Kitas im Kreis Lippe in die sogenannte Notbetreuung gegangen. Konkret heißt das, dass die Betreuung in unseren Einrichtungen seit Montag grundsätzlich untersagt ist. Allerdings ist – so die Verordnung zum Schutz vor Neuinfektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 23.04.2021 – eine Notbetreuung einzurichten für Kinder für die der Besuch eines Betreuungsangebotes als Folge einer familiengerichtlichen Entscheidung oder im Rahmen von Maßnahmen und Schutzplänen ...

  • Kita-Betreuung nach Ostern Kita-Betreuung nach Ostern

    Bis zum 11. April 2021 bleibt die Betreuung der Kinder in den Kitas im eingeschränkten Betrieb. Dies teilt das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Schreiben vom 26.03.2021 mit. Das Ministerium weist darauf hin, dass „weiterhin die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung gelten. Das heißt, zwischen Erwachsenen ist ein Mindestabstand von ...

    Bis zum 11. April 2021 bleibt die Betreuung der Kinder in den Kitas im eingeschränkten Betrieb. Dies teilt das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Schreiben vom 26.03.2021 mit. Das Ministerium weist darauf hin, dass „weiterhin die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung gelten. Das heißt, zwischen Erwachsenen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist von Erwachsenen eine medizinische Maske zu tragen. Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene sind zu treffen und die Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen. Für die Kitas gilt: es sind Gruppentrennungen umzusetzen, d.h. fest zugeordnete Räumlichkeiten, eine feste Zusammensetzung ...

  • Impfen startet für Erzieher*innen am 8. März Impfen startet für Erzieher*innen am 8. März

    Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW teilt mit, dass Personen, die in Kitas arbeiten, im Rahmen der zweiten Stufe ab dem 8. März 2021 impfberechtigt sind. Alle Personen, die in der Kita arbeiten, also neben den pädagogischen Kräften beispielsweise auch Integrationshelferinnen und Integrationshelfer, Kita-Helferinnen und Kita-Helfer oder Reinigungskräfte, dürfen sich ...

    Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW teilt mit, dass Personen, die in Kitas arbeiten, im Rahmen der zweiten Stufe ab dem 8. März 2021 impfberechtigt sind. Alle Personen, die in der Kita arbeiten, also neben den pädagogischen Kräften beispielsweise auch Integrationshelferinnen und Integrationshelfer, Kita-Helferinnen und Kita-Helfer oder Reinigungskräfte, dürfen sich impfen lassen. Die Organisation der Impfungen obliegt den Kreisen und kreisfreien Städten. Die Angestellten der Kitas werden von dort entsprechende Informationen erhalten. Für die Impfung ist es erforderlich, dass eine Arbeitgeberbescheinigung der Lebenshilfe Detmold vorgelegt wird. In den Kitas bleibt es bis zu den Osterferien ...

  • Verlängerung von Maßnahmen während der Corona-Pandemie Verlängerung von Maßnahmen während der Corona-Pandemie

    Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 5. Januar 2021 den Beschluss gefasst, die bestehenden Maßnahmen über den 10. Januar hinaus bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern und weitere Maßnahmen einzuführen. So werden die Betriebskantinen geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und ...

    Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 5. Januar 2021 den Beschluss gefasst, die bestehenden Maßnahmen über den 10. Januar hinaus bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern und weitere Maßnahmen einzuführen. So werden die Betriebskantinen geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist allerdings untersagt. Darüber hinaus bleiben die Schulen in NRW bis zum 31. Januar geschlossen. Schulministerin Yvonne Gebauer hat am 6. Januar 2021 verfügt, dass „der Präsenzunterricht bis zum 31. Januar ausgesetzt wird. In allen Schulformen wird der Unterricht ab ...

  • Arbeitsminister erlaubt nur beschränkten Zugang zu den Werkstätten Arbeitsminister erlaubt nur beschränkten Zugang zu den Werkstätten

    Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen beschränkt in seiner ab dem 9. Dezember gültigen Fassung der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur“ den Zugang zu den Werkstätten. § 4a formuliert, dass „(1) … Werkstätten für behinderte Menschen … ihre Leistungen nur als Vor-Ort-Betrieb erbringen ...

    Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen beschränkt in seiner ab dem 9. Dezember gültigen Fassung der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur“ den Zugang zu den Werkstätten. § 4a formuliert, dass „(1) … Werkstätten für behinderte Menschen … ihre Leistungen nur als Vor-Ort-Betrieb erbringen (dürfen), wenn die räumlichen, personellen und hygienischen Voraussetzungen vorliegen, um die jeweils aktuell geltenden Richtlinien und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Arbeitsschutzstandards unter besonderer Berücksichtigung der Risiken des zu betreuenden Personenkreises umzusetzen. (2) Leistungsberechtigten der in Absatz 1 genannten Einrichtungen ist der Zutritt zu den ...

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