Bewohnerbeirat
Wir sind Personen, die von Bewohnerinnen und Bewohnern, die in der Wohnstätte leben, gewählt werden. Wir vertreten die Interessen von Menschen mit Behinderungen, die in den 6 Wohnstätten und 2 Außenwohngruppen der Lebenshilfe Detmold e. V. leben.
Der Bund hat im Rahmen der Föderalismusreform Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Heimrechts auf die Bundesländer übertragen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat aufgrund seiner neuen Zuständigkeit das „Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz – WTG)“ in Kraft gesetzt. Durch dieses Gesetz wird das Heimgesetz weitgehend ersetzt.
In dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) stehen Regeln, an die sich alle Betreuungseinrichtungen für Menschen mit Behinderung halten müssen. Dort ist festgelegt, wie der Bewohner- und Bewohnerinnenbeirat gewählt wird, wie lange die Amtszeit ist und wie Art und Umfang der Aufgaben (Rechte und Pflichten) gestaltet ist.
Gleichzeitig wurde die Durchführungsverordnung zum Gesetz erlassen. Sie konkretisiert die Anforderungen an die Wohnqualität und die Anforderungen an das Personal. Ausführlich regelt sie die Mitwirkung und Mitbestimmung durch den Bewohner- und Bewohnerinnenbeirat.
Mitwirkung und Mitbestimmung
In diesen Bereichen bestimmen wir mit:
- Grundsätze der Verpflegungsplanung
- Freizeitgestaltung
- Hausordnung
Nachfolgend einige Mitwirkungsrechte und Aufgaben:
- Unterkunft und Betreuung
- Maßnahmen einer angemessenen Qualität der Betreuung
- Maßnahmen der sozialen Betreuung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
- Antragsrecht für Maßnahmen gegenüber der Leitung
- Mitspracherecht bei Instandsetzungsarbeiten, Um- und Neubauten
- Sicherheit (Vorschlagen, was gemacht werden muss, damit es in der Wohnstätte keine Unfälle gibt und Durchführung von Feuerwehrübungen)
- Nehmen Anregungen, Vorschläge und Beschwerden der Bewohner und Bewohnerinnen entgegen, leiten sie weiter, kümmern uns, um Erledigung
- Wir unterstützen die Eingliederung von neuen Bewohnern und Bewohnerinnen in der Wohnstätte
- Wir organisieren und führen Hausversammlungen und Bewohnerbeiratssitzungen
- Erstellung des jährlichen Tätigkeitsberichts
- Bestellung des Wahlausschuss vor Ablauf der Amtszeit
- Regelmäßige Teilnahme an internen Fortbildungen sowie Regionaltreffen
Darüber hinaus wirken wir in der Lebenshilfe Detmold e. V. in den nachfolgenden Bereichen mit:
- Bei der Entwicklung des Leitbildes der Lebenshilfe Detmold e. V.
- Einstellung neuer Mitarbeiter. Wir nehmen an den Vorstellungsgesprächen teil und dürfen Fragen stellen. Anschließend werden wir nach unserer Meinung gefragt, die bei der Personalentscheidung der Geschäftsführung von Bedeutung ist.
- Wenn der Freizeit-Arbeitskreis zusammentrifft und die Vorplanung verschiedener Freizeitangebote erstellt, sind wir dabei und bestimmen mit, damit unsere Urlaubswünsche berücksichtigt werden und wir schöne Ferien machen können.
- Gestaltung und Mitarbeit bei Festen und Veranstaltungen
- Teilnahme an den Beiratssitzungen
- Wir nehmen an den Bauausschusssitzungen der geplanten Wohnstätte teil und können bei der Planung mitbestimmen.
Bei der Wahrnehmung unserer Rechte und Pflichten helfen uns die Vertrauenspersonen.