Lebenshilfe Detmold e. V.

Ausgleichsabgabe

Die Werkstätten der Lebenshilfe Detmold e.V. sind anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen im Sinne des SGB IX.

Ihr Vorteil:
Wenn Sie ausgleichsabgabepflichtig sind, können Sie gem. § 223 SGB IX 50 % der Arbeitskosten des Rechnungsbetrages auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.

§ 223:Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe

(1) Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen zur Beschäftigung behinderter Menschen beitragen, können 50 Prozent des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages solcher Aufträge (Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten) auf die Ausgleichsabgabe anrechnen. Dabei wird die Arbeitsleistung des Fachpersonals zur Arbeits- und Berufsförderung berücksichtigt, nicht hingegen die Arbeitsleistung sonstiger nichtbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bei Weiterveräußerung von Erzeugnissen anderer anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen wird die von diesen erbrachte Arbeitsleistung berücksichtigt. Die Werkstätten bestätigen das Vorliegen der Anrechnungsvoraussetzungen in der Rechnung.

(2) Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass

  1. die Aufträge innerhalb des Jahres, in dem die Verpflichtung zur Zahlung der Ausgleichsabgabe entsteht, von der Werkstatt für behinderte Menschen ausgeführt und vom Auftraggeber bis spätestens 31. März des Folgejahres vergütet werden und
  2. es sich nicht um Aufträge handelt, die Träger einer Gesamteinrichtung an Werkstätten für behinderte Menschen vergeben, die rechtlich unselbständige Teile dieser Einrichtung sind.

(3) Bei der Vergabe von Aufträgen an Zusammenschlüsse anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen gilt Absatz 2 entsprechend.

 

Höhe der Ausgleichsabgabe

Für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz müssen Arbeitgeber monatlich eine Ausgleichsabgabe von 140 bis 360 € zahlen. Die Höhe ist davon abhängig, in welchem Umfang die Beschäftigungspflicht erfüllt wird.

Pro unbesetzten Pflichtarbeitsplatz werden fällig
140 € bei einer Beschäftigungsquote von 3 Prozent bis weniger als 5 Prozent,
245 € bei einer Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent,
360 € bei einer Beschäftigungsquote von 0 Prozent bis weniger als 2 Prozent.

Ausgleichs-Abgabe
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