Lebenshilfe Detmold e. V.

Kitas kehren ab dem 07. Juni 2021 zum Regelbetrieb zurück


„Aufgrund der Entwicklungen beim Infektionsgeschehen, und in Anbetracht des Impffortschritts gilt für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen ab dem 07.06.2021 landesweit wieder der Regelbetrieb.

Im Regelbetrieb, so das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, sind die rechtlichen Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wieder uneingeschränkt gültig, d.h. alle Kinder haben einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang, pädagogische Konzepte können vollumfänglich umgesetzt werden, die verbindliche Gruppentrennung ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen der Coronabetreuungsverordnung. Das freiwillige Testangebot für Kinder und Beschäftigte … wird fortgesetzt.

Die Regelugen der Bundesnotbremse gelten weiter, d.h. über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gilt ab dem übernächsten Tag die bedarfsorientierte Notbetreuung entsprechend der offiziellen Information vom 22. April 2021.“

Kitas kehren ab dem 07. Juni 2021 zum Regelbetrieb zurück

„Aufgrund der Entwicklungen beim Infektionsgeschehen, und in Anbetracht des Impffortschritts gilt für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen ab dem 07.06.2021 landesweit wieder der Regelbetrieb.

Im Regelbetrieb, so das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, sind die rechtlichen Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wieder uneingeschränkt gültig, d.h. alle Kinder haben einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang, pädagogische Konzepte können vollumfänglich umgesetzt werden, die verbindliche Gruppentrennung ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen der Coronabetreuungsverordnung. Das freiwillige Testangebot für Kinder und Beschäftigte … wird fortgesetzt.

Die Regelugen der Bundesnotbremse gelten weiter, d.h. über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gilt ab dem übernächsten Tag die bedarfsorientierte Notbetreuung entsprechend der offiziellen Information vom 22. April 2021.“

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