Lebenshilfe Detmold e. V.

Impfen startet für Erzieher*innen am 8. März


Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW teilt mit, dass Personen, die in Kitas arbeiten, im Rahmen der zweiten Stufe ab dem 8. März 2021 impfberechtigt sind.

Alle Personen, die in der Kita arbeiten, also neben den pädagogischen Kräften beispielsweise auch Integrationshelferinnen und Integrationshelfer, Kita-Helferinnen und Kita-Helfer oder Reinigungskräfte, dürfen sich impfen lassen.

Die Organisation der Impfungen obliegt den Kreisen und kreisfreien Städten. Die Angestellten der Kitas werden von dort entsprechende Informationen erhalten. Für die Impfung ist es erforderlich, dass eine Arbeitgeberbescheinigung der Lebenshilfe Detmold vorgelegt wird.

In den Kitas bleibt es bis zu den Osterferien beim eingeschränkten Regelbetrieb in festen Gruppen.

Die Coronabetreuungsverordnung wird insoweit nicht geändert, das heißt, dass zur Umsetzung von Hygienekonzepten und Gruppentrennung weiterhin der Betreuungsumfang in Kindertageseinrichtun-gen um 10 Stunden pro Woche gekürzt bleibt.

Impfen startet für Erzieher*innen am 8. März

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW teilt mit, dass Personen, die in Kitas arbeiten, im Rahmen der zweiten Stufe ab dem 8. März 2021 impfberechtigt sind.

Alle Personen, die in der Kita arbeiten, also neben den pädagogischen Kräften beispielsweise auch Integrationshelferinnen und Integrationshelfer, Kita-Helferinnen und Kita-Helfer oder Reinigungskräfte, dürfen sich impfen lassen.

Die Organisation der Impfungen obliegt den Kreisen und kreisfreien Städten. Die Angestellten der Kitas werden von dort entsprechende Informationen erhalten. Für die Impfung ist es erforderlich, dass eine Arbeitgeberbescheinigung der Lebenshilfe Detmold vorgelegt wird.

In den Kitas bleibt es bis zu den Osterferien beim eingeschränkten Regelbetrieb in festen Gruppen.

Die Coronabetreuungsverordnung wird insoweit nicht geändert, das heißt, dass zur Umsetzung von Hygienekonzepten und Gruppentrennung weiterhin der Betreuungsumfang in Kindertageseinrichtun-gen um 10 Stunden pro Woche gekürzt bleibt.

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