Lebenshilfe Detmold e. V.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung
Kreisvereinigung Detmold e.V.
Bahnhofstraße 12 a, 32756 Detmold
Stand 01.12.2010 – Rev. 1b

 

1. Allgemeines

Lieferung und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden.

Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen.

 

2. Auftragsbestätigung

Unsere Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages als Ganzes. Aufträge,

Abreden, Zusicherungen etc., auch seitens unserer Vertreter oder Betriebsangehörigen, bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

 

3. Preise

Unsere Preise verstehen sich ab Werk ohne Fracht, Verpackung und gesetzliche Mehrwertsteuer, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart.

 

4. Liefer- und Leistungszeit

Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, es sei denn, wir haben sie schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Haben wir die Einhaltung eines Termins oder einer Frist zugesichert, gelangen wir erst in Verzug, wenn uns der Auftraggeber zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

Ereignisse höhere Gewalt berechtigen uns, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, die Liefer- Leistungszeit um die Dauer der Behinderung und angemessene Anlaufzeit zu verlängern oder für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

 

5. Versand und Gefahrenübergang

Mit der Übergabe des Materials an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Werks geht die Gefahr auch bei Lieferung frei Bestimmungsort an den Auftraggeber über.

 

6. Zahlungsbedingungen

Zahlungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug erfolgen.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber sich vertragswidrig verhält

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den uns entstandenen Ausfall.

 

Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderung des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

 

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Auftraggeber erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Auftraggebers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.

 

8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung  eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

9. Mängel / Gewährleistung

Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsge-mäß  nachgekommen ist.

 

Mangelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Auftraggeber. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß §438 I Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), §479 I BGB (Rücktrittsanspruch) und § 634 a BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

 

Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern.

 

Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rücktrittsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

 

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

 

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß, sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangel-hafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

 

Werden vom Auftraggeber oder Dritten unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenomm-en, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

 

Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbe-sondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Material-kosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als Niederlassung des Auftraggebers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

 

Rücktrittsansprüche des Auftraggebers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Auftraggeber mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

 

10. Mindestpreise gemäß Preisempfehlung (UPE)

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mindestpreise gemäß unserer Preisempfehlung (UPE) der aktuell freigegebenen Preisliste einzuhalten. Der Auftraggeber ist auch verpflichtet, bei Weiterveräußerung seine Abnehmer auf die Einhaltung der Mindestpreise gemäß Preisempfehlung (UPE)der aktuell freigebenden Preisliste zu verpflichten.

 

Eine Unterschreitung des Mindestpreises ist unzulässig. Höhere Preise sind zulässig.

 

11. Besondere vertriebliche Vorgaben

Der Auftraggeber ist verpflichtet, werblichen Vorgaben Dritter, wie reddot und Designpreis Deutschland, für von uns gelieferte Ware zwingend einzuhalten.

 

Wir werden den Auftraggeber auf die entsprechenden Vorgaben hinweisen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei einer entsprechenden Weiterveräußerung seine Abnehmer zu verpflichten, die vorbenannten Vorgaben einzuhalten.

 

12. Vertriebsausschlüsse

Dem Auftraggeber ist es untersagt, von uns gelieferte Ware in die Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada sowie in kritische sicherheitsrelevante Geschäftsfelder wie die Luft- und Raumfahrttechnik weiter zu veräußern und zu liefern.

 

13. Haftung

Wir haften für sonstige Schäden, mit Ausnahme der Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nicht, wenn lediglich eine fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt. Gleiches gilt für unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.

 

14. Erfüllungsort

Als Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und Gerichtstand wird Detmold vereinbart. Gemäß § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir hin auf Speicherung von Daten als Hilfsmittel zur Geschäftsabwicklung gemäß (BDSG).

 

15. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

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