Lebenshilfe Detmold e. V.

Aktuelles

Arbeit

  • Werkstatt am Braunenbrucher Weg beim Funkturm in Detmold schließt nächstes Jahr

    „Schön ist das nie, etwas aufzugeben, was lange dazu gehört hat und vielen etwas bedeutet“, sagt Vorständin Barbara Milde, bei der Lebenshilfe Detmold e.V. zuständig für das Ressort Finanzen und Management. Kürzlich hat sie in einer Betriebsversammlung darüber informiert, dass die Werkstatt der Lebenshilfe Detmold e.V. im ehemaligen Telekomgebäude am Braunenbrucher Weg in einem knappen Jahr schließen ...

  • Ende der Apfelkampagne Ende der Apfelkampagne

    Am 28.10.2022 um 15:00 Uhr endet unsere Apfelannahme auf dem Lohmannshof/Hiddesen. Vielen Dank an unsere Kunden für die zahlreich gelieferten ...

  • WfbM kehrt zum Regelbetrieb zurück WfbM kehrt zum Regelbetrieb zurück

    Der LWL hat die Werkstätten in Westfalen-Lippe darüber informiert, dass sie ab dem 26. Juni 2021 wieder in den Regelbetrieb zurückkehren. Diese Rückkehr ist abhängig vom Impfangebot, am 15. Tag nach der zweiten Impfung der Beschäftigten erfolgt die Rückkehr in den Regelbetrieb es sind werkstattindividuelle Absprachen mit dem LWL möglich vom Einhalten der Arbeitsschutzstandards in ...

    Der LWL hat die Werkstätten in Westfalen-Lippe darüber informiert, dass sie ab dem 26. Juni 2021 wieder in den Regelbetrieb zurückkehren. Diese Rückkehr ist abhängig vom Impfangebot, am 15. Tag nach der zweiten Impfung der Beschäftigten erfolgt die Rückkehr in den Regelbetrieb es sind werkstattindividuelle Absprachen mit dem LWL möglich vom Einhalten der Arbeitsschutzstandards in der jeweils gültigen Fassung von den Vorgaben der CoronaSchutzVO für die ...

  • Erneute Verlängerung der Corona-Regelungen für die WfbM bis zum 18. Juni 2021 Erneute Verlängerung der Corona-Regelungen für die WfbM bis zum 18. Juni 2021

    In einem kurzen Schreiben informiert uns der Landschaftsverband Westfalen-Lippe: Vor kurzem wurde die Corona-Betreuungsverordnung NRW bis zum 18. Juni 2021 verlängert. Mit den absinkenden Inzidenzzahlen ist eine Rückkehr zum Vollbetrieb in den WfbM alsbald zu erwarten. Noch aber ist eine kurzfristige Rückkehr zum Vollbetrieb bei vielen WfbM nicht organisierbar. Daher haben sich die Landschaftsverbände in ...

    In einem kurzen Schreiben informiert uns der Landschaftsverband Westfalen-Lippe: Vor kurzem wurde die Corona-Betreuungsverordnung NRW bis zum 18. Juni 2021 verlängert. Mit den absinkenden Inzidenzzahlen ist eine Rückkehr zum Vollbetrieb in den WfbM alsbald zu erwarten. Noch aber ist eine kurzfristige Rückkehr zum Vollbetrieb bei vielen WfbM nicht organisierbar. Daher haben sich die Landschaftsverbände in Absprache mit dem MAGS entschieden, die Corona-Regelungen zunächst um zwei Wochen ebenfalls bis zum 18. Juni 2021 zu verlängern; die weiteren Überlegungen werden kurzfristig zwischen allen Beteiligten (Landschaftsverbände, MAGS, Vertretungen WfbM und LAG Werkstatträte) abgestimmt. Dabei werden dann auch Organisationszeiten Berücksichtigung finden. So ist es ...

  • Kitas kehren ab dem 07. Juni 2021 zum Regelbetrieb zurück Kitas kehren ab dem 07. Juni 2021 zum Regelbetrieb zurück

    „Aufgrund der Entwicklungen beim Infektionsgeschehen, und in Anbetracht des Impffortschritts gilt für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen ab dem 07.06.2021 landesweit wieder der Regelbetrieb. Im Regelbetrieb, so das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, sind die rechtlichen Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wieder uneingeschränkt gültig, d.h. alle ...

    „Aufgrund der Entwicklungen beim Infektionsgeschehen, und in Anbetracht des Impffortschritts gilt für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen ab dem 07.06.2021 landesweit wieder der Regelbetrieb. Im Regelbetrieb, so das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, sind die rechtlichen Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wieder uneingeschränkt gültig, d.h. alle Kinder haben einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang, pädagogische Konzepte können vollumfänglich umgesetzt werden, die verbindliche Gruppentrennung ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen der Coronabetreuungsverordnung. Das freiwillige Testangebot für Kinder und Beschäftigte … wird fortgesetzt. Die Regelugen der Bundesnotbremse gelten weiter, ...

  • Kita-Betreuung seit dem 24.04.2021 Kita-Betreuung seit dem 24.04.2021

    „Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ ist seit Freitag, 23. April 2021, in Kraft Am Samstag sind die Kitas im Kreis Lippe in die sogenannte Notbetreuung gegangen. Konkret heißt das, dass die Betreuung in unseren Einrichtungen seit Montag grundsätzlich untersagt ist. Allerdings ist – so die Verordnung zum ...

    „Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ ist seit Freitag, 23. April 2021, in Kraft Am Samstag sind die Kitas im Kreis Lippe in die sogenannte Notbetreuung gegangen. Konkret heißt das, dass die Betreuung in unseren Einrichtungen seit Montag grundsätzlich untersagt ist. Allerdings ist – so die Verordnung zum Schutz vor Neuinfektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 23.04.2021 – eine Notbetreuung einzurichten für Kinder für die der Besuch eines Betreuungsangebotes als Folge einer familiengerichtlichen Entscheidung oder im Rahmen von Maßnahmen und Schutzplänen ...

  • Kita-Betreuung nach Ostern Kita-Betreuung nach Ostern

    Bis zum 11. April 2021 bleibt die Betreuung der Kinder in den Kitas im eingeschränkten Betrieb. Dies teilt das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Schreiben vom 26.03.2021 mit. Das Ministerium weist darauf hin, dass „weiterhin die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung gelten. Das heißt, zwischen Erwachsenen ist ein Mindestabstand von ...

    Bis zum 11. April 2021 bleibt die Betreuung der Kinder in den Kitas im eingeschränkten Betrieb. Dies teilt das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Schreiben vom 26.03.2021 mit. Das Ministerium weist darauf hin, dass „weiterhin die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung gelten. Das heißt, zwischen Erwachsenen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist von Erwachsenen eine medizinische Maske zu tragen. Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene sind zu treffen und die Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen. Für die Kitas gilt: es sind Gruppentrennungen umzusetzen, d.h. fest zugeordnete Räumlichkeiten, eine feste Zusammensetzung ...

  • Ausgestaltung der Impforganisation Ausgestaltung der Impforganisation

    Impfungen in (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) erfolgen ab sofort mit dem Impfstoff der Firma Moderna. Dies gilt sowohl für Impfungen der Beschäftigten als auch der Mitarbeiter*innen beziehungsweise der Bewohner*innen. Die Impforganisation erfolgt über die Kommunen. Aufgrund einer Anpassung der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes wird bei neu vereinbarten Terminen der ...

    Impfungen in (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) erfolgen ab sofort mit dem Impfstoff der Firma Moderna. Dies gilt sowohl für Impfungen der Beschäftigten als auch der Mitarbeiter*innen beziehungsweise der Bewohner*innen. Die Impforganisation erfolgt über die Kommunen. Aufgrund einer Anpassung der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes wird bei neu vereinbarten Terminen der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfungen bei den Impfstoffen der Firmen Moderna und BioNTech auf sechs Wochen angepasst. Die Lebenshilfe Detmold hat 500 Dosen des Impfstoffes Moderna angefordert, die Mitte der Woche geliefert werden. Anschließend beginnt die Impfung in unseren Wohn- und Werkstätten. Zuerst werden die ...

  • Aussetzung der Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca Aussetzung der Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca

    Nach intensiven Beratungen empfiehlt das Paul-Ehrlich-Institut nach den in Deutschland und Europa aufgetretenen schwerwiegenden thrombotischen Ereignissen die vorübergehende Aussetzung der Impfungen mit dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca. Das Paul-Ehrlich-Institut weist darauf hin, dass Personen, die den COVID-19-Impfstoff AstraZeneca erhalten haben und sich mehr als vier Tage nach der Impfung zunehmend unwohl fühlen, z.B. mit starken und anhaltenden ...

    Nach intensiven Beratungen empfiehlt das Paul-Ehrlich-Institut nach den in Deutschland und Europa aufgetretenen schwerwiegenden thrombotischen Ereignissen die vorübergehende Aussetzung der Impfungen mit dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca. Das Paul-Ehrlich-Institut weist darauf hin, dass Personen, die den COVID-19-Impfstoff AstraZeneca erhalten haben und sich mehr als vier Tage nach der Impfung zunehmend unwohl fühlen, z.B. mit starken und anhaltenden Kopfschmerzen oder punktförmigen Hautblutungen, sollten sich unverzüglich in ärztliche Behandlung ...

  • Impfungen in (teil)stationären Einrichtungen starten ebenfalls ab dem 8. März Impfungen in (teil)stationären Einrichtungen starten ebenfalls ab dem 8. März

    Impfungen in (teil)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe (besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe, WfbM, tagesstrukturierende Einrichtungen, Kurzzeitwohneinrichtungen) werden ab dem 8. März mittels mobil aufsuchender Teams durchgeführt. Auch Personen in (teil)stationären Einrichtungen, die keiner Tätigkeit in einer WfbM nachgehen, soll ein Impfangebot in den WfbM angeboten werden. Die Angebote richten sich an Beschäftigte, Nutzer*innen, Mitarbeiter*innen, Bewohner*innen der Einrichtungen, ...

    Impfungen in (teil)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe (besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe, WfbM, tagesstrukturierende Einrichtungen, Kurzzeitwohneinrichtungen) werden ab dem 8. März mittels mobil aufsuchender Teams durchgeführt. Auch Personen in (teil)stationären Einrichtungen, die keiner Tätigkeit in einer WfbM nachgehen, soll ein Impfangebot in den WfbM angeboten werden. Die Angebote richten sich an Beschäftigte, Nutzer*innen, Mitarbeiter*innen, Bewohner*innen der Einrichtungen, aber auch an das dortige Personal, das Aufgaben der Behandlung, Betreuung, Anleitung oder Pflege wahrnimmt oder im unmittelbaren Kontakt mit Beschäftigten, Nutzer*innen, Mitarbeiter*innen oder Bewohner*innen arbeitet. In der Lebenshilfe Detmold sprechen wir Ärzte an, die die Impfungen in unseren Einrichtungen ab Mitte März durchführen. Alle ...

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