Lebenshilfe Detmold e. V.

Kita-Betreuung nach Ostern


Bis zum 11. April 2021 bleibt die Betreuung der Kinder in den Kitas im eingeschränkten Betrieb. Dies teilt das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Schreiben vom 26.03.2021 mit.

Das Ministerium weist darauf hin, dass „weiterhin die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung gelten. Das heißt, zwischen Erwachsenen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist von Erwachsenen eine medizinische Maske zu tragen. Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene sind zu treffen und die Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.

Für die Kitas gilt:

  • es sind Gruppentrennungen umzusetzen, d.h. fest zugeordnete Räumlichkeiten, eine feste Zusammensetzung (immer dieselben Kinder) und in der Regel ein fester Personalstamm
  • um die Gruppentrennung umsetzen zu können, wird landesweit der Betreuungsumfang in Kitas für jedes Kind um 10 Wochenstunden eingeschränkt. Soweit die jeweiligen Personalressourcen dies zulassen und eine Überlastung der Gesamtsituation in der Einrichtung ausgeschlossen werden kann, sind auch höhere Betreuungsumfänge möglich oder es kann auf eine Einschränkung verzichtet werden. Über die jeweilige Ausgestaltung entscheidet die Einrichtung bzw. der Träger
  • es bleibt bei dem Grundsatz: Kranke Kinder gehören nicht in die Kita. Kinder mit Fieber und/oder Symptomen, die nach Einschätzung der Eltern und der Einrichtung auf eine akute, infektiöse und ansteckende Erkrankung hinweisen, sollen nicht betreut werden. Die Einrichtung kann die Betreuung ablehnen, solange ein Kind aus ihrer Sicht Krankheitssymptome zeigt, die eine verantwortungsvolle Betreuung ausschließen. Bei Schnupfen ohne weitere Krankheitsanzeichen sollten die Kinder, wie bisher, für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, kann das Kind wieder betreut werden. Die Empfehlungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen bei Kindern müssen weiterhin konsequent angewendet werden.“
Kita-Betreuung nach Ostern

Bis zum 11. April 2021 bleibt die Betreuung der Kinder in den Kitas im eingeschränkten Betrieb. Dies teilt das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Schreiben vom 26.03.2021 mit.

Das Ministerium weist darauf hin, dass „weiterhin die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung gelten. Das heißt, zwischen Erwachsenen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist von Erwachsenen eine medizinische Maske zu tragen. Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene sind zu treffen und die Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.

Für die Kitas gilt:

  • es sind Gruppentrennungen umzusetzen, d.h. fest zugeordnete Räumlichkeiten, eine feste Zusammensetzung (immer dieselben Kinder) und in der Regel ein fester Personalstamm
  • um die Gruppentrennung umsetzen zu können, wird landesweit der Betreuungsumfang in Kitas für jedes Kind um 10 Wochenstunden eingeschränkt. Soweit die jeweiligen Personalressourcen dies zulassen und eine Überlastung der Gesamtsituation in der Einrichtung ausgeschlossen werden kann, sind auch höhere Betreuungsumfänge möglich oder es kann auf eine Einschränkung verzichtet werden. Über die jeweilige Ausgestaltung entscheidet die Einrichtung bzw. der Träger
  • es bleibt bei dem Grundsatz: Kranke Kinder gehören nicht in die Kita. Kinder mit Fieber und/oder Symptomen, die nach Einschätzung der Eltern und der Einrichtung auf eine akute, infektiöse und ansteckende Erkrankung hinweisen, sollen nicht betreut werden. Die Einrichtung kann die Betreuung ablehnen, solange ein Kind aus ihrer Sicht Krankheitssymptome zeigt, die eine verantwortungsvolle Betreuung ausschließen. Bei Schnupfen ohne weitere Krankheitsanzeichen sollten die Kinder, wie bisher, für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, kann das Kind wieder betreut werden. Die Empfehlungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen bei Kindern müssen weiterhin konsequent angewendet werden.“
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