Lebenshilfe Detmold e. V.

Erneute Verlängerung der Corona-Regelungen für die WfbM bis zum 18. Juni 2021


In einem kurzen Schreiben informiert uns der Landschaftsverband Westfalen-Lippe:

Vor kurzem wurde die Corona-Betreuungsverordnung NRW bis zum 18. Juni 2021 verlängert. Mit den absinkenden Inzidenzzahlen ist eine Rückkehr zum Vollbetrieb in den WfbM alsbald zu erwarten. Noch aber ist eine kurzfristige Rückkehr zum Vollbetrieb bei vielen WfbM nicht organisierbar. Daher haben sich die Landschaftsverbände in Absprache mit dem MAGS entschieden, die Corona-Regelungen zunächst um zwei Wochen ebenfalls bis zum 18. Juni 2021 zu verlängern; die weiteren Überlegungen werden kurzfristig zwischen allen Beteiligten (Landschaftsverbände, MAGS, Vertretungen WfbM und LAG Werkstatträte) abgestimmt. Dabei werden dann auch Organisationszeiten Berücksichtigung finden.

So ist es möglich, sowohl dem Gesundheitsschutz Rechnung zu tragen als auch die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ggf. in anderer Form an anderem Ort zu erbringen.

Erneute Verlängerung der Corona-Regelungen für die WfbM bis zum 18. Juni 2021

In einem kurzen Schreiben informiert uns der Landschaftsverband Westfalen-Lippe:

Vor kurzem wurde die Corona-Betreuungsverordnung NRW bis zum 18. Juni 2021 verlängert. Mit den absinkenden Inzidenzzahlen ist eine Rückkehr zum Vollbetrieb in den WfbM alsbald zu erwarten. Noch aber ist eine kurzfristige Rückkehr zum Vollbetrieb bei vielen WfbM nicht organisierbar. Daher haben sich die Landschaftsverbände in Absprache mit dem MAGS entschieden, die Corona-Regelungen zunächst um zwei Wochen ebenfalls bis zum 18. Juni 2021 zu verlängern; die weiteren Überlegungen werden kurzfristig zwischen allen Beteiligten (Landschaftsverbände, MAGS, Vertretungen WfbM und LAG Werkstatträte) abgestimmt. Dabei werden dann auch Organisationszeiten Berücksichtigung finden.

So ist es möglich, sowohl dem Gesundheitsschutz Rechnung zu tragen als auch die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ggf. in anderer Form an anderem Ort zu erbringen.

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