Inklusionsassistenz
Seit dem Schuljahr 2015/2016 bietet die Lebenshilfe Detmold e.V. in Detmold, Lemgo, Horn-Bad Meinberg, Augustdorf, Lage, und Blomberg Inklusionsassistenz (Schulbegleitung) sowohl an Regelschulen, als auch an Förderschulen an.
Hintergrund
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) hat sich Deutschland 2009 dazu verpflichtet, u.a. auch Kindern mit einer Behinderung den Besuch aller Schulformen zu ermöglichen.
Um am Unterrichts- und Schulgeschehen erfolgreich teilzunehmen, haben Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung oftmals den Anspruch auf Inklusionsassistenz. Dieser wird i.d.R. durch die Eingliederungshilfe im Sinne der „Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung“ (§54, SGBXII) gewährt.
Aufgaben der Inklusionsassistenz
Inklusionsassistenten begleiten SchülerInnen im Schulalltag. Folgende Aufgaben werden bei Bedarf übernommen:
- Unterstützung im lebenspraktischen Bereich (z.B. Orientierungshilfen auf dem Schulgelände, Hilfestellungen bei zeitlicher Orientierung)
- Unterstützung im Unterricht (z.B. Anreichen von Arbeitsmitteln, Trainieren vom Umgang mit Arbeits- oder Hilfsmitteln, Wiederholung und Erläuterung von Lehrinhalten)
- Begleitung und Unterstützung im schulischem Freizeitbereich (Pausen, Ausflüge, Schulfeste, Klassenfahrten)
- Begleitung auf dem Schulweg
- Pflegetätigkeiten
Die Antragsstellung
Damit Inklusionsassistenz gewährt wird, stellen Eltern und Schulen gemeinsam einen Antrag beim Leistungsträger. Dieser ist in der Regel bei SchülerInnen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung das Kreissozialamt, bei SchülerInnen mit einer seelischen Beeinträchtigung das Jugendamt und bei SchülerInnen, die stationär untergebracht sind, der Landschaftsverband.
In dem Antrag wird aus fachlicher und medizinischer Sicht begründet, warum eine Assistenz im Schulalltag erforderlich ist.
Gern berät Sie die zuständige Koordinatorin für Inklusionsassistenz der Lebenshilfe Detmold bei Fragen bzgl. der Antragsstellung.
Die Einstellung einer Betreuungskraft
Nach erfolgter Bewilligung des Antrages auf Inklusionsassistenz sucht die Lebenshilfe Detmold gemäß den Anforderungen eine geeignete Schulbegleitung mit den erforderlichen Qualifikationen. Nach einer Hospitation im Unterricht und ggf. nach persönlichem Kennenlernen mit den Erziehungsberechtigten erhält der/die SchulbegleiterIn von der Lebenshilfe Detmold einen Arbeitsvertrag.
Betreuung während des Schuljahres
Während des gesamten Schuljahres steht die Koordination für Inklusionsassistenz der Lebenshilfe Detmold allen Beteiligten (SchulbegleiterInnen, Eltern, Lehrern, Sonderpädagogen, Schulbegleitern) fachlich zur Seite. In Krankheitsfällen wird, wenn möglich, eine Vertretung organisiert.
Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag: 8:00-12:00 Uhr
Freitag: 8:00-11:30 Uhr