Ambulant begleitetes Wohnen
Was ist Ambulant begleitetes Wohnen?
Das Ambulant begleitete Wohnen ist ein Dienst, der von den Menschen mit Beeinträchtigung in Anspruch genommen wird, die in einer eigenen Wohnung leben.
In einem Hilfeplangespräch, das gemeinsam mit dem Nutzer stattfindet und unter Einbeziehung seines rechtlichen Betreuers, wird der Betreuungsbedarf individuell festgestellt. Daraus ergibt sich wie viele Fachleistungsstunden in der Woche Nutzern zustehen und wobei konkret Hilfe benötigt wird, z. B.:
- Hausbesuche bei der betreuten Person und telefonische Kontakte
- Begleitung und Anleitung zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
- Gespräche mit der betreuten Person und ihrem sozialen Umfeld
- Kontakte mit der betreuten Person in der Dienststelle
- Klinikbesuche bei stationären Krankenhausaufenthalten
- Begleitung der betreuten Person zu Terminen außerhalb der Wohnung
- Begleitung und Unterstützung beim Wechsel in die neue Wohn- und Lebensform
- Unterstützung beim Umzug und Einzug
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) finanziert diese Hilfe für Leistungsberechtigte erwachsene Menschen mit Beeinträchtigung. Bei Überschreitung der Einkommensgrenzen ist ein Eigenanteil zu zahlen bzw. müssen die Kosten komplett selbst bezahlt werden. Das Ambulant betreute Wohnen ist eine Maßnahme der Eingliederungshilfe nach den Sozialgesetzbuch (SGB) XII, §§ 53/54 in Verbindung mit dem SGB IX §§ 1, 9 und 55.