Lebenshilfe Detmold e. V.

Impfungen in (teil)stationären Einrichtungen starten ebenfalls ab dem 8. März


Impfungen in (teil)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe (besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe, WfbM, tagesstrukturierende Einrichtungen, Kurzzeitwohneinrichtungen) werden ab dem 8. März mittels mobil aufsuchender Teams durchgeführt. Auch Personen in (teil)stationären Einrichtungen, die keiner Tätigkeit in einer WfbM nachgehen, soll ein Impfangebot in den WfbM angeboten werden.

Die Angebote richten sich an Beschäftigte, Nutzer*innen, Mitarbeiter*innen, Bewohner*innen der Einrichtungen, aber auch an das dortige Personal, das Aufgaben der Behandlung, Betreuung, Anleitung oder Pflege wahrnimmt oder im unmittelbaren Kontakt mit Beschäftigten, Nutzer*innen, Mitarbeiter*innen oder Bewohner*innen arbeitet.

In der Lebenshilfe Detmold sprechen wir Ärzte an, die die Impfungen in unseren Einrichtungen ab Mitte März durchführen.

Alle gesetzlichen Betreuer*innen erhalten in Kürze ein Schreiben mit Infomaterial. Sie müssen bestätigen, dass sie mit einer Impfung der Menschen mit Behinderung einverstanden sind.

Impfungen in (teil)stationären Einrichtungen starten ebenfalls ab dem 8. März

Impfungen in (teil)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe (besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe, WfbM, tagesstrukturierende Einrichtungen, Kurzzeitwohneinrichtungen) werden ab dem 8. März mittels mobil aufsuchender Teams durchgeführt. Auch Personen in (teil)stationären Einrichtungen, die keiner Tätigkeit in einer WfbM nachgehen, soll ein Impfangebot in den WfbM angeboten werden.

Die Angebote richten sich an Beschäftigte, Nutzer*innen, Mitarbeiter*innen, Bewohner*innen der Einrichtungen, aber auch an das dortige Personal, das Aufgaben der Behandlung, Betreuung, Anleitung oder Pflege wahrnimmt oder im unmittelbaren Kontakt mit Beschäftigten, Nutzer*innen, Mitarbeiter*innen oder Bewohner*innen arbeitet.

In der Lebenshilfe Detmold sprechen wir Ärzte an, die die Impfungen in unseren Einrichtungen ab Mitte März durchführen.

Alle gesetzlichen Betreuer*innen erhalten in Kürze ein Schreiben mit Infomaterial. Sie müssen bestätigen, dass sie mit einer Impfung der Menschen mit Behinderung einverstanden sind.

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