Lebenshilfe Detmold e. V.

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Arbeit

  • Regelungen in der WfbM gelten bis 28. März Regelungen in der WfbM gelten bis 28. März

    Die aktuellen Corona-Regelungen auf Bundesebene wurden bis zum 28. März 2021 verlängert. Ein Betretungsverbot für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) ist weiterhin nicht zu erwarten. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe verlängert daher seine Regelungen in Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) und dem Landschaftsverband Rheinland zunächst ebenfalls bis zum 28. ...

    Die aktuellen Corona-Regelungen auf Bundesebene wurden bis zum 28. März 2021 verlängert. Ein Betretungsverbot für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) ist weiterhin nicht zu erwarten. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe verlängert daher seine Regelungen in Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) und dem Landschaftsverband Rheinland zunächst ebenfalls bis zum 28. März 2021. So ist es möglich, sowohl dem Gesundheitsschutz Rechnung zu tragen als auch die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ggf. in anderer Form an anderem Ort zu ...

  • Impfen startet für Erzieher*innen am 8. März Impfen startet für Erzieher*innen am 8. März

    Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW teilt mit, dass Personen, die in Kitas arbeiten, im Rahmen der zweiten Stufe ab dem 8. März 2021 impfberechtigt sind. Alle Personen, die in der Kita arbeiten, also neben den pädagogischen Kräften beispielsweise auch Integrationshelferinnen und Integrationshelfer, Kita-Helferinnen und Kita-Helfer oder Reinigungskräfte, dürfen sich ...

    Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW teilt mit, dass Personen, die in Kitas arbeiten, im Rahmen der zweiten Stufe ab dem 8. März 2021 impfberechtigt sind. Alle Personen, die in der Kita arbeiten, also neben den pädagogischen Kräften beispielsweise auch Integrationshelferinnen und Integrationshelfer, Kita-Helferinnen und Kita-Helfer oder Reinigungskräfte, dürfen sich impfen lassen. Die Organisation der Impfungen obliegt den Kreisen und kreisfreien Städten. Die Angestellten der Kitas werden von dort entsprechende Informationen erhalten. Für die Impfung ist es erforderlich, dass eine Arbeitgeberbescheinigung der Lebenshilfe Detmold vorgelegt wird. In den Kitas bleibt es bis zu den Osterferien ...

  • Impfungen im Bereich der Eingliederungshilfe startet Mitte März Impfungen im Bereich der Eingliederungshilfe startet Mitte März

    Ab Mitte März 2021 beginnt in Lippe das Impfen der Menschen mit der Prioritätsstufe 2. Dann sollen, so die Auskunft der zuständigen Behörde, die Bewohner*innen der Wohnstätten ein Impfangebot in den „Besonderen Wohnformen“ erhalten. Allerdings ist nicht nur geplant, mit den Impfungen in diesen Wohnformen zu starten. Auch in den Werkstätten für behinderte Menschen soll ...

    Ab Mitte März 2021 beginnt in Lippe das Impfen der Menschen mit der Prioritätsstufe 2. Dann sollen, so die Auskunft der zuständigen Behörde, die Bewohner*innen der Wohnstätten ein Impfangebot in den „Besonderen Wohnformen“ erhalten. Allerdings ist nicht nur geplant, mit den Impfungen in diesen Wohnformen zu starten. Auch in den Werkstätten für behinderte Menschen soll ab Mitte März mit dem Impfen begonnen werden. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen (MAGS) plant, in den Werkstätten Impfzentren zu bilden, so dass die Mitarbeiter*innen mit Behinderungen dort geimpft werden können und nicht zu zentralen Impfzentren befördert werden ...

  • Betreuung in Kitas vom 22. Februar bis zum 07. März 2021 Betreuung in Kitas vom 22. Februar bis zum 07. März 2021

    In einem Schreiben erläutert das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen wie es ab dem 22. Februar in den Kitas weitergeht: „Die aktuelle Phase des eingeschränkten Pandemiebetriebs gilt noch für diese Woche. Zum 22. Februar 2021, also dem kommenden Montag, sind dann alle Kinder wieder in die Kindertagesbetreuung eingeladen. Allerdings bleibt ...

    In einem Schreiben erläutert das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen wie es ab dem 22. Februar in den Kitas weitergeht: „Die aktuelle Phase des eingeschränkten Pandemiebetriebs gilt noch für diese Woche. Zum 22. Februar 2021, also dem kommenden Montag, sind dann alle Kinder wieder in die Kindertagesbetreuung eingeladen. Allerdings bleibt es bei der klaren Vorgabe, dass es nur feste Gruppen geben darf. Dazu bleibt es zunächst bei der landesweiten Kürzung des Betreuungsumfangs um 10 Stunden pro Woche. Wir sind dann ab der kommenden Woche somit im landesweiten eingeschränkten Regelbetrieb. Wenn das Infektionsgeschehen weiter sinkt, wird ...

  • Schnelltestpflicht in unseren Einrichtungen Schnelltestpflicht in unseren Einrichtungen

    Die aktuelle „Verordnung zur Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus (Coronatestungsverordnung – CoronaTestVO)“ schreibt für die Mitarbeiter*innen und Fachkräfte in Werkstätten für behinderte Menschen vor, dass sie mindestens einmal pro Woche mit einem Coronaschnelltest zu testen sind. Einschränkend gilt dies nur, soweit nicht bereits eine Testung in einer anderen Einrichtung erfolgt ist. ...

    Die aktuelle „Verordnung zur Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus (Coronatestungsverordnung – CoronaTestVO)“ schreibt für die Mitarbeiter*innen und Fachkräfte in Werkstätten für behinderte Menschen vor, dass sie mindestens einmal pro Woche mit einem Coronaschnelltest zu testen sind. Einschränkend gilt dies nur, soweit nicht bereits eine Testung in einer anderen Einrichtung erfolgt ist. Mitarbeiter*innen, die nach Urlaub, Krankheit oder einer Beschäftigung in einer Wohnstätte in die Werkstätten zurückehren, müssen sich zuvor durch einen Coronaschnelltest testen lassen. Gleiches gilt für Angestellte und Besucher*innen der tagesstrukturierenden Angebote in unseren Wohnstätten. Testungen in unseren Wohnstätten sind bei Angestellten an jedem dritten ...

  • Impfungen im Bereich der Eingliederungshilfe Impfungen im Bereich der Eingliederungshilfe

    Der Paritätische informiert in einem Schreiben vom 22. Januar 2021 über eine Konferenz zur Eingliederungshilfe zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW), dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW und den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe. „Frau Dybowski, Referatsleiterin V B 4 Medizinische Versorgung, Infektionsschutz, Hygiene berichtet, dass aktuell die Impfungen ...

    Der Paritätische informiert in einem Schreiben vom 22. Januar 2021 über eine Konferenz zur Eingliederungshilfe zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW), dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW und den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe. „Frau Dybowski, Referatsleiterin V B 4 Medizinische Versorgung, Infektionsschutz, Hygiene berichtet, dass aktuell die Impfungen für den Personenkreis der Prioritätsstufe 1 erfolgen. Grundlage der Impfumsetzung in den Ländern ist die STIKO Empfehlung und die Bundesimpfverordnung. Das überragende Merkmal für Vulnerabilität ist“ laut dem MAGS „nach den bisherigen Erfahrungen und wissenschaftlichen Erhebungen das Alter. Daraus ergibt sich die Logik der Priorisierung. ...

  • Landschaftsverbände verlängern Maßnahmen in der WfbM bis 14.02.2021 Landschaftsverbände verlängern Maßnahmen in der WfbM bis 14.02.2021

    Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe haben sich in Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) darauf verständigt, die bereits getroffenen Maßnahmen, die vorerst bis Ende Januar 2021 galten, auf den 14. Februar zu verlängern. Es sollen weiterhin die Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben sichergestellt, dabei aber die Anwesenheitszahlen in der Werkstatt ...

    Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe haben sich in Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) darauf verständigt, die bereits getroffenen Maßnahmen, die vorerst bis Ende Januar 2021 galten, auf den 14. Februar zu verlängern. Es sollen weiterhin die Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben sichergestellt, dabei aber die Anwesenheitszahlen in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf das notwendige Maß reduziert werden, um das Infektionsrisiko weiter zu verringern. Die Landschaftsverbände betonen, es gebe kein generelles Betretungsverbot für die Werkstätten für behinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen, aber einen großen Ausgestaltungsspielraum bei der Leistungserbringung für die WfbM. Es werde sorgfältig ...

  • Verlängerung der Maßnahmen zur Corona-Pandemie bis Ende Januar – Regelungen für die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) Verlängerung der Maßnahmen zur Corona-Pandemie bis Ende Januar – Regelungen für die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

    Mit Mail vom 7. Januar hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Abstimmung mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen (MAGS) auf die Verlängerung der Maßnahmen zum Schutz vor Infektion mit dem Corona-Virus reagiert. Wie der Leiter des LWL-Inklusionsamts Arbeit, Michael Wedershoven, schreibt, wird es auch weiterhin kein ...

    Mit Mail vom 7. Januar hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Abstimmung mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen (MAGS) auf die Verlängerung der Maßnahmen zum Schutz vor Infektion mit dem Corona-Virus reagiert. Wie der Leiter des LWL-Inklusionsamts Arbeit, Michael Wedershoven, schreibt, wird es auch weiterhin kein generelles Betretungsverbot für die Werkstätten für behinderte Menschen geben. „Vielmehr soll Teilhabe weiterhin ermöglicht werden, soweit die Gegebenheiten vor Ort dies zulassen … Regional … kann es durch entsprechende Regelungen der Gesundheits- und Ordnungsämter Einschränkungen bis hin zu lokalen Teilbetriebsschließungen geben. Gründe hierfür können im ...

  • Verlängerung von Maßnahmen während der Corona-Pandemie Verlängerung von Maßnahmen während der Corona-Pandemie

    Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 5. Januar 2021 den Beschluss gefasst, die bestehenden Maßnahmen über den 10. Januar hinaus bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern und weitere Maßnahmen einzuführen. So werden die Betriebskantinen geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und ...

    Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 5. Januar 2021 den Beschluss gefasst, die bestehenden Maßnahmen über den 10. Januar hinaus bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern und weitere Maßnahmen einzuführen. So werden die Betriebskantinen geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist allerdings untersagt. Darüber hinaus bleiben die Schulen in NRW bis zum 31. Januar geschlossen. Schulministerin Yvonne Gebauer hat am 6. Januar 2021 verfügt, dass „der Präsenzunterricht bis zum 31. Januar ausgesetzt wird. In allen Schulformen wird der Unterricht ab ...

  • Ende der Apfelkampagne Ende der Apfelkampagne

    Am 30.10.2020 um 15:00 Uhr endet unsere Apfelannahme auf dem Lohmannshof/Hiddesen. Vielen Dank an unsere Kunden für die zahlreich gelieferten ...

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