Lebenshilfe Detmold e. V.

Aktuelles

  • Ausgestaltung der Impforganisation Ausgestaltung der Impforganisation

    Impfungen in (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) erfolgen ab sofort mit dem Impfstoff der Firma Moderna. Dies gilt sowohl für Impfungen der Beschäftigten als auch der Mitarbeiter*innen beziehungsweise der Bewohner*innen. Die Impforganisation erfolgt über die Kommunen. Aufgrund einer Anpassung der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes wird bei neu vereinbarten Terminen der ...

    Impfungen in (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) erfolgen ab sofort mit dem Impfstoff der Firma Moderna. Dies gilt sowohl für Impfungen der Beschäftigten als auch der Mitarbeiter*innen beziehungsweise der Bewohner*innen. Die Impforganisation erfolgt über die Kommunen. Aufgrund einer Anpassung der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes wird bei neu vereinbarten Terminen der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfungen bei den Impfstoffen der Firmen Moderna und BioNTech auf sechs Wochen angepasst. Die Lebenshilfe Detmold hat 500 Dosen des Impfstoffes Moderna angefordert, die Mitte der Woche geliefert werden. Anschließend beginnt die Impfung in unseren Wohn- und Werkstätten. Zuerst werden die ...

  • Aussetzung der Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca Aussetzung der Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca

    Nach intensiven Beratungen empfiehlt das Paul-Ehrlich-Institut nach den in Deutschland und Europa aufgetretenen schwerwiegenden thrombotischen Ereignissen die vorübergehende Aussetzung der Impfungen mit dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca. Das Paul-Ehrlich-Institut weist darauf hin, dass Personen, die den COVID-19-Impfstoff AstraZeneca erhalten haben und sich mehr als vier Tage nach der Impfung zunehmend unwohl fühlen, z.B. mit starken und anhaltenden ...

    Nach intensiven Beratungen empfiehlt das Paul-Ehrlich-Institut nach den in Deutschland und Europa aufgetretenen schwerwiegenden thrombotischen Ereignissen die vorübergehende Aussetzung der Impfungen mit dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca. Das Paul-Ehrlich-Institut weist darauf hin, dass Personen, die den COVID-19-Impfstoff AstraZeneca erhalten haben und sich mehr als vier Tage nach der Impfung zunehmend unwohl fühlen, z.B. mit starken und anhaltenden Kopfschmerzen oder punktförmigen Hautblutungen, sollten sich unverzüglich in ärztliche Behandlung ...

  • Impfungen in (teil)stationären Einrichtungen starten ebenfalls ab dem 8. März Impfungen in (teil)stationären Einrichtungen starten ebenfalls ab dem 8. März

    Impfungen in (teil)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe (besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe, WfbM, tagesstrukturierende Einrichtungen, Kurzzeitwohneinrichtungen) werden ab dem 8. März mittels mobil aufsuchender Teams durchgeführt. Auch Personen in (teil)stationären Einrichtungen, die keiner Tätigkeit in einer WfbM nachgehen, soll ein Impfangebot in den WfbM angeboten werden. Die Angebote richten sich an Beschäftigte, Nutzer*innen, Mitarbeiter*innen, Bewohner*innen der Einrichtungen, ...

    Impfungen in (teil)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe (besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe, WfbM, tagesstrukturierende Einrichtungen, Kurzzeitwohneinrichtungen) werden ab dem 8. März mittels mobil aufsuchender Teams durchgeführt. Auch Personen in (teil)stationären Einrichtungen, die keiner Tätigkeit in einer WfbM nachgehen, soll ein Impfangebot in den WfbM angeboten werden. Die Angebote richten sich an Beschäftigte, Nutzer*innen, Mitarbeiter*innen, Bewohner*innen der Einrichtungen, aber auch an das dortige Personal, das Aufgaben der Behandlung, Betreuung, Anleitung oder Pflege wahrnimmt oder im unmittelbaren Kontakt mit Beschäftigten, Nutzer*innen, Mitarbeiter*innen oder Bewohner*innen arbeitet. In der Lebenshilfe Detmold sprechen wir Ärzte an, die die Impfungen in unseren Einrichtungen ab Mitte März durchführen. Alle ...

  • Regelungen in der WfbM gelten bis 28. März Regelungen in der WfbM gelten bis 28. März

    Die aktuellen Corona-Regelungen auf Bundesebene wurden bis zum 28. März 2021 verlängert. Ein Betretungsverbot für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) ist weiterhin nicht zu erwarten. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe verlängert daher seine Regelungen in Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) und dem Landschaftsverband Rheinland zunächst ebenfalls bis zum 28. ...

    Die aktuellen Corona-Regelungen auf Bundesebene wurden bis zum 28. März 2021 verlängert. Ein Betretungsverbot für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) ist weiterhin nicht zu erwarten. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe verlängert daher seine Regelungen in Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) und dem Landschaftsverband Rheinland zunächst ebenfalls bis zum 28. März 2021. So ist es möglich, sowohl dem Gesundheitsschutz Rechnung zu tragen als auch die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ggf. in anderer Form an anderem Ort zu ...

  • Impfen startet für Erzieher*innen am 8. März Impfen startet für Erzieher*innen am 8. März

    Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW teilt mit, dass Personen, die in Kitas arbeiten, im Rahmen der zweiten Stufe ab dem 8. März 2021 impfberechtigt sind. Alle Personen, die in der Kita arbeiten, also neben den pädagogischen Kräften beispielsweise auch Integrationshelferinnen und Integrationshelfer, Kita-Helferinnen und Kita-Helfer oder Reinigungskräfte, dürfen sich ...

    Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW teilt mit, dass Personen, die in Kitas arbeiten, im Rahmen der zweiten Stufe ab dem 8. März 2021 impfberechtigt sind. Alle Personen, die in der Kita arbeiten, also neben den pädagogischen Kräften beispielsweise auch Integrationshelferinnen und Integrationshelfer, Kita-Helferinnen und Kita-Helfer oder Reinigungskräfte, dürfen sich impfen lassen. Die Organisation der Impfungen obliegt den Kreisen und kreisfreien Städten. Die Angestellten der Kitas werden von dort entsprechende Informationen erhalten. Für die Impfung ist es erforderlich, dass eine Arbeitgeberbescheinigung der Lebenshilfe Detmold vorgelegt wird. In den Kitas bleibt es bis zu den Osterferien ...

  • Impfungen im Bereich der Eingliederungshilfe startet Mitte März Impfungen im Bereich der Eingliederungshilfe startet Mitte März

    Ab Mitte März 2021 beginnt in Lippe das Impfen der Menschen mit der Prioritätsstufe 2. Dann sollen, so die Auskunft der zuständigen Behörde, die Bewohner*innen der Wohnstätten ein Impfangebot in den „Besonderen Wohnformen“ erhalten. Allerdings ist nicht nur geplant, mit den Impfungen in diesen Wohnformen zu starten. Auch in den Werkstätten für behinderte Menschen soll ...

    Ab Mitte März 2021 beginnt in Lippe das Impfen der Menschen mit der Prioritätsstufe 2. Dann sollen, so die Auskunft der zuständigen Behörde, die Bewohner*innen der Wohnstätten ein Impfangebot in den „Besonderen Wohnformen“ erhalten. Allerdings ist nicht nur geplant, mit den Impfungen in diesen Wohnformen zu starten. Auch in den Werkstätten für behinderte Menschen soll ab Mitte März mit dem Impfen begonnen werden. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen (MAGS) plant, in den Werkstätten Impfzentren zu bilden, so dass die Mitarbeiter*innen mit Behinderungen dort geimpft werden können und nicht zu zentralen Impfzentren befördert werden ...

  • Betreuung in Kitas vom 22. Februar bis zum 07. März 2021 Betreuung in Kitas vom 22. Februar bis zum 07. März 2021

    In einem Schreiben erläutert das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen wie es ab dem 22. Februar in den Kitas weitergeht: „Die aktuelle Phase des eingeschränkten Pandemiebetriebs gilt noch für diese Woche. Zum 22. Februar 2021, also dem kommenden Montag, sind dann alle Kinder wieder in die Kindertagesbetreuung eingeladen. Allerdings bleibt ...

    In einem Schreiben erläutert das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen wie es ab dem 22. Februar in den Kitas weitergeht: „Die aktuelle Phase des eingeschränkten Pandemiebetriebs gilt noch für diese Woche. Zum 22. Februar 2021, also dem kommenden Montag, sind dann alle Kinder wieder in die Kindertagesbetreuung eingeladen. Allerdings bleibt es bei der klaren Vorgabe, dass es nur feste Gruppen geben darf. Dazu bleibt es zunächst bei der landesweiten Kürzung des Betreuungsumfangs um 10 Stunden pro Woche. Wir sind dann ab der kommenden Woche somit im landesweiten eingeschränkten Regelbetrieb. Wenn das Infektionsgeschehen weiter sinkt, wird ...

  • Schnelltestpflicht in unseren Einrichtungen Schnelltestpflicht in unseren Einrichtungen

    Die aktuelle „Verordnung zur Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus (Coronatestungsverordnung – CoronaTestVO)“ schreibt für die Mitarbeiter*innen und Fachkräfte in Werkstätten für behinderte Menschen vor, dass sie mindestens einmal pro Woche mit einem Coronaschnelltest zu testen sind. Einschränkend gilt dies nur, soweit nicht bereits eine Testung in einer anderen Einrichtung erfolgt ist. ...

    Die aktuelle „Verordnung zur Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus (Coronatestungsverordnung – CoronaTestVO)“ schreibt für die Mitarbeiter*innen und Fachkräfte in Werkstätten für behinderte Menschen vor, dass sie mindestens einmal pro Woche mit einem Coronaschnelltest zu testen sind. Einschränkend gilt dies nur, soweit nicht bereits eine Testung in einer anderen Einrichtung erfolgt ist. Mitarbeiter*innen, die nach Urlaub, Krankheit oder einer Beschäftigung in einer Wohnstätte in die Werkstätten zurückehren, müssen sich zuvor durch einen Coronaschnelltest testen lassen. Gleiches gilt für Angestellte und Besucher*innen der tagesstrukturierenden Angebote in unseren Wohnstätten. Testungen in unseren Wohnstätten sind bei Angestellten an jedem dritten ...

  • Impfungen im Bereich der Eingliederungshilfe Impfungen im Bereich der Eingliederungshilfe

    Der Paritätische informiert in einem Schreiben vom 22. Januar 2021 über eine Konferenz zur Eingliederungshilfe zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW), dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW und den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe. „Frau Dybowski, Referatsleiterin V B 4 Medizinische Versorgung, Infektionsschutz, Hygiene berichtet, dass aktuell die Impfungen ...

    Der Paritätische informiert in einem Schreiben vom 22. Januar 2021 über eine Konferenz zur Eingliederungshilfe zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW), dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW und den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe. „Frau Dybowski, Referatsleiterin V B 4 Medizinische Versorgung, Infektionsschutz, Hygiene berichtet, dass aktuell die Impfungen für den Personenkreis der Prioritätsstufe 1 erfolgen. Grundlage der Impfumsetzung in den Ländern ist die STIKO Empfehlung und die Bundesimpfverordnung. Das überragende Merkmal für Vulnerabilität ist“ laut dem MAGS „nach den bisherigen Erfahrungen und wissenschaftlichen Erhebungen das Alter. Daraus ergibt sich die Logik der Priorisierung. ...

  • Landschaftsverbände verlängern Maßnahmen in der WfbM bis 14.02.2021 Landschaftsverbände verlängern Maßnahmen in der WfbM bis 14.02.2021

    Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe haben sich in Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) darauf verständigt, die bereits getroffenen Maßnahmen, die vorerst bis Ende Januar 2021 galten, auf den 14. Februar zu verlängern. Es sollen weiterhin die Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben sichergestellt, dabei aber die Anwesenheitszahlen in der Werkstatt ...

    Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe haben sich in Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) darauf verständigt, die bereits getroffenen Maßnahmen, die vorerst bis Ende Januar 2021 galten, auf den 14. Februar zu verlängern. Es sollen weiterhin die Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben sichergestellt, dabei aber die Anwesenheitszahlen in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf das notwendige Maß reduziert werden, um das Infektionsrisiko weiter zu verringern. Die Landschaftsverbände betonen, es gebe kein generelles Betretungsverbot für die Werkstätten für behinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen, aber einen großen Ausgestaltungsspielraum bei der Leistungserbringung für die WfbM. Es werde sorgfältig ...

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