Lebenshilfe Detmold e. V.

Mitarbeiter*innen in Werkstätten erhalten Unterstützung


Gemeinsam mit den Ländern hat sich der Bundestag in den letzten Wochen intensiv mit der Frage beschäftigt, wie für Werkstattbeschäftigte die infolge der Corona-Krise wegbrechenden Entgelte gesichert werden können. Mit den aktuellen Änderungen verbleibt den Integrationsämtern mehr Geld für ihre Aufgaben und wir vermeiden, dass Werkstattbeschäftigte allein auf die Grundsicherung verwiesen werden. Das wäre nicht angemessen.

Das Bundeskabinett hat deshalb wichtige Änderungen in der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung beschlossen.

Die Integrationsämter der Länder können die Mittel der Ausgleichsabgabe auch zielgerichtet für die Kompensation der Corona-bedingt sinkenden Arbeitsentgelte für Werkstattbeschäftigte verwenden.

Auch der Bund leistet seinen Beitrag: Er verzichtet 2020 einmalig auf 10 Prozent aus der Ausgleichsabgabe und überlässt diese den Integrationsämtern der Länder. Damit stehen in den Ländern rund 70 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.

Die Integrationsämter entscheiden in eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung über die Höhe der Leistung, die die einzelne Werkstatt bekommt und auch über die Art und den Umfang der erforderlichen Nachweise. Die Werkstätten erhalten die Gelder zweckgebunden, so dass sichergestellt ist, dass die Leistungen zur Zahlung der Arbeitsentgelte an die Menschen mit Behinderungen gehen und deren Einbußen ausgeglichen werden.

(aus: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales)

Mitarbeiter*innen in Werkstätten erhalten Unterstützung

Gemeinsam mit den Ländern hat sich der Bundestag in den letzten Wochen intensiv mit der Frage beschäftigt, wie für Werkstattbeschäftigte die infolge der Corona-Krise wegbrechenden Entgelte gesichert werden können. Mit den aktuellen Änderungen verbleibt den Integrationsämtern mehr Geld für ihre Aufgaben und wir vermeiden, dass Werkstattbeschäftigte allein auf die Grundsicherung verwiesen werden. Das wäre nicht angemessen.

Das Bundeskabinett hat deshalb wichtige Änderungen in der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung beschlossen.

Die Integrationsämter der Länder können die Mittel der Ausgleichsabgabe auch zielgerichtet für die Kompensation der Corona-bedingt sinkenden Arbeitsentgelte für Werkstattbeschäftigte verwenden.

Auch der Bund leistet seinen Beitrag: Er verzichtet 2020 einmalig auf 10 Prozent aus der Ausgleichsabgabe und überlässt diese den Integrationsämtern der Länder. Damit stehen in den Ländern rund 70 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.

Die Integrationsämter entscheiden in eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung über die Höhe der Leistung, die die einzelne Werkstatt bekommt und auch über die Art und den Umfang der erforderlichen Nachweise. Die Werkstätten erhalten die Gelder zweckgebunden, so dass sichergestellt ist, dass die Leistungen zur Zahlung der Arbeitsentgelte an die Menschen mit Behinderungen gehen und deren Einbußen ausgeglichen werden.

(aus: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales)

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