Lebenshilfe Detmold e. V.

Isolations- und Quarantänebereich


Die Lebenshilfe Detmold e.V. hat einen Isolations- und Quarantänebereich eingerichtet und kommt damit der nachfolgenden Verordnung des MAGS des Landes Nordrhein-Westfalen nach.

Verordnung zur Regelung von Neu- und Wiederaufnahmen in
vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie
besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen
einschließlich Kurzzeitwohneinrichtungen der Eingliederungshilfe zur Verhinderung
der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2
(CoronaAufnahmeVO)
Vom 3. April 2020

 

Im Johannettental (im Neubau) werden seit heute drei Personen vorsorglich isoliert.

Gemäß obiger Verordnung müssen Personen, die aus dem Krankenhaus kommen 14 Tage in Quarantäne und symptomfrei sein, bevor Sie wieder in Ihren Wohnbereich einziehen dürfen.

Isolations- und Quarantänebereich

Die Lebenshilfe Detmold e.V. hat einen Isolations- und Quarantänebereich eingerichtet und kommt damit der nachfolgenden Verordnung des MAGS des Landes Nordrhein-Westfalen nach.

Verordnung zur Regelung von Neu- und Wiederaufnahmen in
vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie
besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen
einschließlich Kurzzeitwohneinrichtungen der Eingliederungshilfe zur Verhinderung
der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2
(CoronaAufnahmeVO)
Vom 3. April 2020

 

Im Johannettental (im Neubau) werden seit heute drei Personen vorsorglich isoliert.

Gemäß obiger Verordnung müssen Personen, die aus dem Krankenhaus kommen 14 Tage in Quarantäne und symptomfrei sein, bevor Sie wieder in Ihren Wohnbereich einziehen dürfen.

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