Lebenshilfe Detmold e. V.

Informationen zur Einmalzahlung für Grundsicherungsempfänger*innen und der Energiepreispauschale


Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

sehr geehrte Angehörige und Betreuer!

Wie Sie vielleicht bereits gehört haben, hat die Bundesregierung  ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten beschlossen.

Das bedeutet für  Werkstattbeschäftigte, dass sie einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Auch Teilzeitbeschäftigte bekommen den vollen Betrag ausgezahlt.

Die Energiepreispauschale wird nicht auf andere Sozialleistungen, wie z.B. die Grundsicherung angerechnet. Die Energiepreispauschale unterliegt jedoch der Einkommenssteuerpflicht.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich erhalten die Energiepreispauschale nicht, da sie nicht der Einkommenssteuerpflicht unterliegen.

Wahrscheinlich wird die Werkstatt das Geld im September auszahlen.

Ebenfalls erhalten Grundsicherungsempfänger*innen  im Monat Juli eine Einmalzahlung von 200 Euro. Dieser Betrag  wird durch die Grundsicherung ausgezahlt.

Die Energiekostenpauschale und die Einmalzahlung sind unabhängig voneinander und werden nicht miteinander verrechnet.

Bei Fragen zum Thema Energiepreispauschale und Einmalzahlung wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen des Begleitenden Dienstes in ihrer Werkstatt.

 

Informationsschreiben als PDF-Datei zum Download

Energiepreispauschale und Einmalzahlung für Grundsicherungsempfänger

Informationen zur Energiepreispauschale in Leichter Sprache

Informationen zur Einmalzahlung für Grundsicherungs·empfänger*innen und der Energie·preis·pauschale

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

sehr geehrte Angehörige und Betreuer,

 

Strom und Gas sind im Moment sehr teuer.

Darum hat die Bundesregierung entschieden:

Mitarbeiter aus den Werkstätten sollen

extra Geld bekommen.

 

Jede*r Mitarbeiter*in aus den Werkstätten

bekommt einmal 300 Euro.

Dieses Geld heißt Energie·preis·pauschale.

Es ist egal,

ob man Vollzeit arbeitet

oder ob man Teilzeit arbeitet.

Jeder bekommt das selbe Geld.

Die 300 Euro gibt es wahrscheinlich im September.

 

Das Geld wird nicht auf andere Sozialleistungen, angerechnet.

Eine Sozialleistung ist zum Beispiel die Grundsicherung.

Das heißt:

jeder bekommt das ganze Geld.

Es wird nichts davon abgezogen.

 

Für die 300 Euro muss man allerdings Steuern zahlen

 

Achtung:

Mitarbeiter*innen aus dem BBB bekommen kein Geld.

Weil sie keine Steuern zahlen.

 

Mitarbeiter*innen und Mitarbeiter bekommen Grund·sicherung:

Dann erhalten sie zusätzlich einmalig 200 Euro.

Dieser Betrag wird von der Grund·sicherung ausgezahlt.

Die 200 Euro gibt es wahrscheinlich im Juli.

 

Das Geld von der Grund·sicherung und die Energie·preis·pauschale werden nicht miteinadner verrechnet!

 

Beispiel:

Bekommt man die 200 Euro von der Grund·sicherung,

dann bekommt man trotzdem auch die vollen 300 Euro Energie·preis·pauschale.

 

Haben Sie Fragen?

Fragen Sie den Begleitenden Dienst.

Der Begleitende Dienst hilft Ihnen gerne.

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