Informationen zur Einmalzahlung für Grundsicherungsempfänger*innen und der Energiepreispauschale
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
sehr geehrte Angehörige und Betreuer!
Wie Sie vielleicht bereits gehört haben, hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten beschlossen.
Das bedeutet für Werkstattbeschäftigte, dass sie einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Auch Teilzeitbeschäftigte bekommen den vollen Betrag ausgezahlt.
Die Energiepreispauschale wird nicht auf andere Sozialleistungen, wie z.B. die Grundsicherung angerechnet. Die Energiepreispauschale unterliegt jedoch der Einkommenssteuerpflicht.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich erhalten die Energiepreispauschale nicht, da sie nicht der Einkommenssteuerpflicht unterliegen.
Wahrscheinlich wird die Werkstatt das Geld im September auszahlen.
Ebenfalls erhalten Grundsicherungsempfänger*innen im Monat Juli eine Einmalzahlung von 200 Euro. Dieser Betrag wird durch die Grundsicherung ausgezahlt.
Die Energiekostenpauschale und die Einmalzahlung sind unabhängig voneinander und werden nicht miteinander verrechnet.
Bei Fragen zum Thema Energiepreispauschale und Einmalzahlung wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen des Begleitenden Dienstes in ihrer Werkstatt.
Informationsschreiben als PDF-Datei zum Download
Energiepreispauschale und Einmalzahlung für Grundsicherungsempfänger