Lebenshilfe Detmold e. V.

Erneuerungen im Infektionsschutzgesetz


Erneuerungen im Infektionsschutzgesetz –

Zusätzliche Testungen für genesene und geimpfte Personen

 

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

sehr geehrte Eltern, Angehörige, Betreuerinnen und Betreuer,

 

Ende November hatten wir Sie bereits über die neuen 3G-Regeln in der Werkstatt informiert.

Seit dem 12. Dezember 2021 ist eine neue Fassung des Infektionsschutzgesetztes (IfSG) in Kraft getreten.

Werkstätten unterliegen nach § 28b Absatz 2 IfSG einer zusätzlichen Testpflicht.

Demnach werden Personen, die geimpft oder genesen sind, regelmäßig 2 x pro Woche getestet.

Dafür kommen ebenfalls die bereits bekannten PoC-Tests in Frage (überwachter Selbsttest oder durch unsere Fachkraft durchgeführter Test).

Wie Sie bereits festgestellt haben, ändern sich aktuell die Regeln innerhalb von wenigen Tagen. Kurzfristige Änderungen geben wir auf unserer Homepage bekannt.

 

Wir wünschen Ihnen, Ihren Familien und nahestehenden Personen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr, besonders Gesundheit!

 

Mit freundlichen Grüßen

Corinna Wessel                         Udo Schwens
Begleitender Dienst                  Werkstattleitung

 

Anschreiben als PDF-Datei

3G-Regel für Arbeitsgeber und Beschäftigte – Änderungen in der Werkstatt
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