Regelungen in der WfbM gelten bis 28. März
Artikel vom 5. März 2021 in Arbeit
Die aktuellen Corona-Regelungen auf Bundesebene wurden bis zum 28. März 2021 verlängert. Ein Betretungsverbot für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) ist weiterhin nicht zu erwarten. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe verlängert daher seine Regelungen in Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) und dem Landschaftsverband Rheinland zunächst ebenfalls bis zum 28. März 2021.
So ist es möglich, sowohl dem Gesundheitsschutz Rechnung zu tragen als auch die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ggf. in anderer Form an anderem Ort zu erbringen.
Regelungen in der WfbM gelten bis 28. März Artikel vom 5. März 2021
Kategorie: Arbeit
Die aktuellen Corona-Regelungen auf Bundesebene wurden bis zum 28. März 2021 verlängert. Ein Betretungsverbot für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) ist weiterhin nicht zu erwarten. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe verlängert daher seine Regelungen in Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) und dem Landschaftsverband Rheinland zunächst ebenfalls bis zum 28. März 2021.
So ist es möglich, sowohl dem Gesundheitsschutz Rechnung zu tragen als auch die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ggf. in anderer Form an anderem Ort zu erbringen.