Landschaftsverbände verlängern Maßnahmen in der WfbM bis 14.02.2021
Artikel vom 27. Januar 2021 in Arbeit
Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe haben sich in Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) darauf verständigt, die bereits getroffenen Maßnahmen, die vorerst bis Ende Januar 2021 galten, auf den 14. Februar zu verlängern.
Es sollen weiterhin die Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben sichergestellt, dabei aber die Anwesenheitszahlen in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf das notwendige Maß reduziert werden, um das Infektionsrisiko weiter zu verringern.
Die Landschaftsverbände betonen, es gebe kein generelles Betretungsverbot für die Werkstätten für behinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen, aber einen großen Ausgestaltungsspielraum bei der Leistungserbringung für die WfbM. Es werde sorgfältig abgewogen zwischen der Bedeutung des Werkstattbesuches für die Teilhabe der Menschen mit Behinderung einerseits und dem Bedarf nach Kontaktreduzierung im Hinblick auf das Infektionsgeschehen andererseits. Wenn möglich und sinnvoll, appellieren die Landschaftsverbände, sollen Träger der WfbM in den nächsten Wochen verstärkt die Möglichkeiten nutzen, die Teilhabeleistung außerhalb der WfbM-Räume zu erbringen.
Die Fahrdienste, schreiben die Landschaftsverbände, werden bedarfsgerecht aufrechterhalten. Diese seien weiterhin an die Erfordernisse des Infektionsschutzes anzupassen. Das bedeute vor allem, dass in den Fahrzeugen in der Regel eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) getragen wird. In besonderen, mit den Landschaftsverbänden abgesprochenen, Fallgestaltungen kommen Masken vom Standard FFP-2 oder vergleichbar zum Einsatz. Die Kosten dafür können im Rahmen der Corona-Mehrkostenabrechnung mit den Landschaftsverbänden zu Lasten des Landes abgerechnet werden.
Durch die verringerten Anwesenheitszahlen kommt es aber ohnehin zu einem verringerten Fahrgastaufkommen. Gleichzeitig werden weiterhin die konstanten Fahrdienstkapazitäten bereitgestellt. Hierdurch können die Kontakte im Fahrdienst so reduziert werden, dass in der Regel Abstände besser gewahrt werden können.
Landschaftsverbände verlängern Maßnahmen in der WfbM bis 14.02.2021 Artikel vom 27. Januar 2021
Kategorie: Arbeit
Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe haben sich in Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) darauf verständigt, die bereits getroffenen Maßnahmen, die vorerst bis Ende Januar 2021 galten, auf den 14. Februar zu verlängern.
Es sollen weiterhin die Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben sichergestellt, dabei aber die Anwesenheitszahlen in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf das notwendige Maß reduziert werden, um das Infektionsrisiko weiter zu verringern.
Die Landschaftsverbände betonen, es gebe kein generelles Betretungsverbot für die Werkstätten für behinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen, aber einen großen Ausgestaltungsspielraum bei der Leistungserbringung für die WfbM. Es werde sorgfältig abgewogen zwischen der Bedeutung des Werkstattbesuches für die Teilhabe der Menschen mit Behinderung einerseits und dem Bedarf nach Kontaktreduzierung im Hinblick auf das Infektionsgeschehen andererseits. Wenn möglich und sinnvoll, appellieren die Landschaftsverbände, sollen Träger der WfbM in den nächsten Wochen verstärkt die Möglichkeiten nutzen, die Teilhabeleistung außerhalb der WfbM-Räume zu erbringen.
Die Fahrdienste, schreiben die Landschaftsverbände, werden bedarfsgerecht aufrechterhalten. Diese seien weiterhin an die Erfordernisse des Infektionsschutzes anzupassen. Das bedeute vor allem, dass in den Fahrzeugen in der Regel eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) getragen wird. In besonderen, mit den Landschaftsverbänden abgesprochenen, Fallgestaltungen kommen Masken vom Standard FFP-2 oder vergleichbar zum Einsatz. Die Kosten dafür können im Rahmen der Corona-Mehrkostenabrechnung mit den Landschaftsverbänden zu Lasten des Landes abgerechnet werden.
Durch die verringerten Anwesenheitszahlen kommt es aber ohnehin zu einem verringerten Fahrgastaufkommen. Gleichzeitig werden weiterhin die konstanten Fahrdienstkapazitäten bereitgestellt. Hierdurch können die Kontakte im Fahrdienst so reduziert werden, dass in der Regel Abstände besser gewahrt werden können.