Lebenshilfe Detmold e. V.

Weitere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können ab dem 8. Juni wieder am Arbeitsleben teilhaben


Für den 8. Juni planen die Werkstätten für behinderte Menschen in einem zweiten Schritt, Mitarbeiter*innen, die 50 Jahre und älter sind aber nachweislich keine Vorerkrankungen haben, ebenfalls die Rückkehr in diese Einrichtungsform zu ermöglichen. Betroffen davon sind 134 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die vom begleitenden Dienst informiert werden. Zuvor hat die Werkstattleitung gemeinsam mit der Fachkraft zur Arbeitssicherheit das „Konzept für eine schrittweise Öffnung der Werkstatt für behinderte Menschen“ auf diesen Personenkreis angepasst. Damit wären dann insgesamt 297 Mitarbeiter*innen wieder in den Werkstätten tätig.

Seit dem das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW ein Betretungsverbot der Werkstätten am 18. März 2020 ausgesprochen hat, ist die WfbM für Notfälle geöffnet geblieben. Dazu gehören Personen,

  • die im eigenen häuslichen Umfeld leben und deren Betreuungs- und Pflegepersonen unverzichtbare Schlüsselpersonen im öffentlichen Leben sind
  • deren pflegerische oder soziale Betreuung für den Zeitraum, in dem sie sich normalerweise in der WfbM aufhalten, nicht sichergestellt ist

Der Besuch der WfbM ist für alle Mitarbeiter*innen freiwillig, wie das Ministerium ausdrücklich formuliert.

Weitere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können ab dem 8. Juni wieder am Arbeitsleben teilhaben

Für den 8. Juni planen die Werkstätten für behinderte Menschen in einem zweiten Schritt, Mitarbeiter*innen, die 50 Jahre und älter sind aber nachweislich keine Vorerkrankungen haben, ebenfalls die Rückkehr in diese Einrichtungsform zu ermöglichen. Betroffen davon sind 134 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die vom begleitenden Dienst informiert werden. Zuvor hat die Werkstattleitung gemeinsam mit der Fachkraft zur Arbeitssicherheit das „Konzept für eine schrittweise Öffnung der Werkstatt für behinderte Menschen“ auf diesen Personenkreis angepasst. Damit wären dann insgesamt 297 Mitarbeiter*innen wieder in den Werkstätten tätig.

Seit dem das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW ein Betretungsverbot der Werkstätten am 18. März 2020 ausgesprochen hat, ist die WfbM für Notfälle geöffnet geblieben. Dazu gehören Personen,

  • die im eigenen häuslichen Umfeld leben und deren Betreuungs- und Pflegepersonen unverzichtbare Schlüsselpersonen im öffentlichen Leben sind
  • deren pflegerische oder soziale Betreuung für den Zeitraum, in dem sie sich normalerweise in der WfbM aufhalten, nicht sichergestellt ist

Der Besuch der WfbM ist für alle Mitarbeiter*innen freiwillig, wie das Ministerium ausdrücklich formuliert.

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