Verlängerung des Betretungs- und Besuchsverbots
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat am 1. Mai vorerst das Verbot zum Betreten der Werkstätten für behinderte Menschen bis zum 10. Mai verlängert.
Ebenso gilt weiterhin u.a. für besondere Wohnformen im Sinne des SGB XII das Besuchsverbot bis zum 10. Mai.
Diese Maßnahmen könnten durchaus noch verlängert werden.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe sowie die Freie Wohlfahrtspflege erarbeiten tragfähige Hygienekonzepte, die ein erster Schritt zu einer möglichen sehr kleinschrittigen und vorsichtigen Exitstrategie für die Angebote der Eingliederungshilfe sein können.