Lebenshilfe Detmold e. V.

Schrittweise Lockerung des Betretungsverbotes der Werkstätten für behinderte Menschen


Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW sieht für die zweite Maiwoche Lockerungen des Betretungsverbotes in Werkstätten vor, damit, unter Einhaltung von notwendiger Schutzkleidung, Mitarbeiter*innen wieder am Arbeitsleben teilhaben können.

Allerdings werden noch nicht alle Mitarbeiter*innen der Lebenshilfe Detmold in die Werkstätten für behinderte Menschen kommen können. Besonders gefährdete Personenkreise werden von der Teilhabe am Arbeitsleben vorerst noch ausgenommen.

Damit die schrittweise Lockerung des Betretungsverbotes möglich wird, beabsichtigt das Ministerium eine entsprechende Änderung der rechtlichen Regelungen, die zu Beginn der 2. Maiwoche in Kraft treten soll.

Ab dem 11. Mai nehmen ca. 200 Mitarbeiter*innen wieder ihre Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in unseren Werkstätten für behinderte Menschen in Anspruch. Diese Mitarbeiter*innen gehören nicht zum gefährdeten Personenkreis und werden sowohl schriftlich als auch telefonisch vom begleitenden Dienst über den Start informiert. Auch die Angehörigen und gesetzlichen Betreuer erhalten in Kürze eine entsprechende Information.

Dem Schreiben ist eine Anlage beigefügt, die in leichter Sprache auf die geänderten Rahmenbedingungen in unseren Werkstätten hinweisen. Zusätzlich erhalten alle Menschen mit Behinderung mit dem Schreiben einen Mund-Nasen-Schutz, den sie während der Beförderung zur und auch in den Räumen der Werkstatt tragen müssen.

In Videosequenzen, die sich auf unserer Internetseite befinden, werden einige Situationen aus dem künftigen Werkstattalltag dargestellt.

Diejenigen Mitarbeiter*innen, die bis Freitag keine Information vom begleitenden Dienst erhalten haben, können noch nicht an den Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen, da sie zum gefährdeten Personenkreis gehören.

Die Teilnahme an unseren Maßnahmen ist freiwillig, so dass Mitarbeiter*innen, die Sorge haben sich zu infizieren, auch weiterhin zu Hause bleiben können.

Ebenfalls ausgeschlossen von den Teilhabeleistungen sind vorerst diejenigen Mitarbeiter*innen, die in unseren Wohnstätten leben.

Wir begrüßen den Start der Teilhabe am Arbeitsleben und unseren Werkstätten für behinderte Menschen durch die schrittweise Öffnung durch das Ministerium und freuen uns auf die ersten 200 Mitarbeiter*innen.

Schrittweise Lockerung des Betretungsverbotes der Werkstätten für behinderte Menschen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW sieht für die zweite Maiwoche Lockerungen des Betretungsverbotes in Werkstätten vor, damit, unter Einhaltung von notwendiger Schutzkleidung, Mitarbeiter*innen wieder am Arbeitsleben teilhaben können.

Allerdings werden noch nicht alle Mitarbeiter*innen der Lebenshilfe Detmold in die Werkstätten für behinderte Menschen kommen können. Besonders gefährdete Personenkreise werden von der Teilhabe am Arbeitsleben vorerst noch ausgenommen.

Damit die schrittweise Lockerung des Betretungsverbotes möglich wird, beabsichtigt das Ministerium eine entsprechende Änderung der rechtlichen Regelungen, die zu Beginn der 2. Maiwoche in Kraft treten soll.

Ab dem 11. Mai nehmen ca. 200 Mitarbeiter*innen wieder ihre Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in unseren Werkstätten für behinderte Menschen in Anspruch. Diese Mitarbeiter*innen gehören nicht zum gefährdeten Personenkreis und werden sowohl schriftlich als auch telefonisch vom begleitenden Dienst über den Start informiert. Auch die Angehörigen und gesetzlichen Betreuer erhalten in Kürze eine entsprechende Information.

Dem Schreiben ist eine Anlage beigefügt, die in leichter Sprache auf die geänderten Rahmenbedingungen in unseren Werkstätten hinweisen. Zusätzlich erhalten alle Menschen mit Behinderung mit dem Schreiben einen Mund-Nasen-Schutz, den sie während der Beförderung zur und auch in den Räumen der Werkstatt tragen müssen.

In Videosequenzen, die sich auf unserer Internetseite befinden, werden einige Situationen aus dem künftigen Werkstattalltag dargestellt.

Diejenigen Mitarbeiter*innen, die bis Freitag keine Information vom begleitenden Dienst erhalten haben, können noch nicht an den Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen, da sie zum gefährdeten Personenkreis gehören.

Die Teilnahme an unseren Maßnahmen ist freiwillig, so dass Mitarbeiter*innen, die Sorge haben sich zu infizieren, auch weiterhin zu Hause bleiben können.

Ebenfalls ausgeschlossen von den Teilhabeleistungen sind vorerst diejenigen Mitarbeiter*innen, die in unseren Wohnstätten leben.

Wir begrüßen den Start der Teilhabe am Arbeitsleben und unseren Werkstätten für behinderte Menschen durch die schrittweise Öffnung durch das Ministerium und freuen uns auf die ersten 200 Mitarbeiter*innen.

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