Lebenshilfe Detmold e. V.

„Gesundheitswerkstatt“ zum Thema Patientenverfügung


Detmold. Was geschieht, wenn man selbst nicht mehr über sein Wohl und Wehe entscheiden kann? Wenn mit Ärzten Fremde über die Zukunft eines Menschen entscheiden müssen, ohne dessen Wünsche zu kennen? Dieses aktuelle Thema stand im Mittelpunkt eines Vortrages, den die Petri-Stiftung Lebenshilfe Detmold und die Interessengemeinschaft von Angehörigen Psychisch Kranker in Lippe (APK) jetzt im Rahmen der „Gesundheitswerkstatt“ veranstalteten.

 

Als Referentin konnten Lebenshilfe-Geschäftsführer Bernd Conrad und APK-Vorsitzender Ulrich Holle eine Fachfrau begrüßen, die täglich mit der Problematik zu tun hat: Birgit Bleibaum vom Ambulanten Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst Lippe. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung seien Themen „von großer Bedeutung“, sagte Conrad vor dem mit etwa 100 interessierten Zuhörerinnen und Zuhörern fast voll besetzten Casino im Kreishaus. Es gebe „viele Gründe, darüber zu reden“, betonte Holle: Eine Patientenverfügung könne für jeden Menschen wichtig sein, die Dinge „im eigenen Sinne zu regeln“.

 

Lebendig und mit anschaulichen Beispielen ging Birgit Bleibaum auf die Aspekte ein, mit denen sie als Koordinatorin beim Ambulanten Hospizdienst immer wieder zu tun hat. So sei etwa die Patientenverfügung besonders wichtig, um seinen eigenen Willen bezüglich einer medizinischen Behandlung vorab festzulegen und so zu verhindern, dass unerwünschte lebensverlängernde Maßnahmen ergriffen würden. „Wenn Sie sich nicht artikulieren können und nichts aufgeschrieben haben, dann laufen Dinge automatisch. Und es ist schwer, sie zu begrenzen“, erklärte Bleibaum. Mit einer Patientenverfügung sei es möglich, exakte Wünsche zu formulieren, wie in einem solchen Fall zu verfahren sei – und somit seine Selbstbestimmung aufrechtzuerhalten. Ein wichtiger Baustein in dem Zusammenhang sei auch die Vorsorgevollmacht: Sie ermächtige eine Person des Vertrauens, den eigenen, zuvor festgehaltenen Willen zu vertreten. Dies sei besonders wichtig, wenn im Notfall schnelle Entscheidungen zu treffen und behördliche oder finanzielle Fragen zu klären seien. Birgit Bleibaums Empfehlung, aus der langjährigen Praxis: „Sie müssen vorher mit der bevollmächtigten Person auch gesprochen haben.“ Die Betreuungsverfügung wiederum sei von besonderer Bedeutung für Menschen, die keine Angehörigen hätten, oder keine, denen sie ausreichend vertrauten, um sie mit einer Vollmacht auszustatten: So könne man für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit vorab festlegen, welche Person vom Betreuungsgericht als gesetzlicher Betreuer bestellt werden soll – oder wer nicht.

 

Das alles blieb nicht nur als Vortrag beim interessierten Publikum haften, das mit der Referentin auch zahlreiche eigene Fragen diskutierte. Birgit Bleibaum riet dazu, sich unter den vielen  – vor allem im Internet – verfügbaren Formularen und Vordrucken diejenigen auszusuchen, die für die individuellen Vorstellungen passgenau seien. Nicht nur das: Sie hatte auch einen Stapel an Vordrucken des Ambulanten Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienstes mitgebracht, die in vielen Fällen anwendbar seien.

 

BUZ Ulrich Holle (APK), Referentin Birgit Bleibaum, Bernd Conrad (Lebenshilfe, von links)

„Gesundheitswerkstatt“ zum Thema Patientenverfügung
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