Lebenshilfe Detmold e. V.

3G-Regel für Arbeitsgeber und Beschäftigte – Änderungen in der Werkstatt


Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

sehr geehrte Eltern, Angehörige, Betreuerinnen und Betreuer,

 

seit dem 24. November gibt es Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Für die Werkstätten sind besonders
die Paragraphen 28b und 36 wichtig.

 

Regelungen für die Werkstatt:

Werkstätten haben als Arbeitgeber ebenfalls die allgemeingültigen 3G-Regeln zu beachten.

Deshalb testen wir Personen, die nicht geimpft oder genesen sind oder keinen Nachweis darüber
vorlegen können/möchten, jeden Tag.

Für genesene oder geimpfte Personen bieten wir weiterhin zwei freiwillige Testungen in der Woche an.

Sie wünschen ausdrücklich keinen freiwilligen Test?

Dann melden Sie sich bitte beim Begleitenden Dienst.

Außerdem testen wir anlassbezogen. Zum Beispiel, wenn Sie sich krank fühlen oder Fieber haben.

Sie zeigen Krankheitssymptome und möchten sich nicht testen lassen?

Dann ist der Zutritt zur Werkstatt verboten.

Sie wurden über die Werkstatt geimpft? Dann benötigen wir vorerst keinen Nachweis.

Sie sind geimpft und haben nicht das Impfangebot der Werkstatt genutzt? Dann zeigen Sie uns für unsere notwendige Dokumentation bitte Ihr Impfzertifikat oder Ihren Impfausweis vor. Gerne können Sie uns auch eine Kopie geben. Das gilt auch für Genesenenzertifikate.

Zur Testung werden wir die bereits bekannten PoC-Tests durchführen (überwachter Selbsttest oder durch unsere Fachkraft durchgeführt).

Regelungen für den öffentlichen Nahverkehr und Fahrdienst:

Die 3G-Regel gilt nicht nur für den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV), sondern auch für den Fahrdienst.

Sie sind nicht geimpft oder genesen?

Dann benötigen Sie für den ÖPNV an jedem Tag einen neuen gültigen Testnachweis. Damit Sie am Montag den ÖPNV nutzen können, müssen Sie sich auch am Sonntag testen lassen.

Sie haben Probleme sich sonntags testen zu lassen?

Dann informieren Sie bitte Ihre Fachkraft oder den Begleitenden Dienst.

Bitte denken Sie daran für die Fahrt im ÖPNV oder im Werkstattbus folgende Dokumente im Original oder als Kopie mitzunehmen:

 

  • den Personalausweis
  • einen Nachweis über eine Impfung oder das Genesenzertifikat
  • einen aktuellen Test (nicht älter als 24 Stunden)

 

Für die Fahrt im Werkstattbus sind die Testungen von Montag bis Freitag in der Werkstatt ausreichend.

Tragen Sie bitte am Montag eine FFP2-Maske. Sie werden dann schnell in der Werkstatt getestet.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Corinna Wessel

Leitung Begleitender Dienst

 

Anschreiben 3G-Regel als PDF

3G-Regel für Arbeitsgeber und Beschäftigte – Änderungen in der Werkstatt
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