Medienproduktion
Nach § 140 Abs.1 SGB IX können Arbeitgeber, die Aufträge an uns vergeben, 50 % des Rechnungsbetrages der Lohnkosten auf eine eventuell zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.
Außerdem berechnen wir den verminderten Mehrwertsteuersatz von zurzeit 7%.
Durch diese Regelungen können Auftraggeber die besonderen wirtschaftlichen Vorteile, die sich aus einer Zusammenarbeit mit unseren Werkstätten ergeben, direkt nutzen.
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|