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Hermann Diekmann |
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Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich
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Arbeitsbereich
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Dem Fachausschuss gehören Vertreter der Werkstatt, Vertreter der Bundesagentur für Arbeit, Vertreter des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe (LWL) sowie Vertreter anderer Rehaträger (Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Land, o.ä.) an.
Im Fachausschuss wird über Voraussetzungen und Förderung in der Werkstatt im Einzelfall beraten. Für jeden Werkstattbeschäftigten gibt der Fachausschuss ein Votum darüber ab, ob er aufgenommen werden soll, ob und wie er im Berufsbildungsbereich gefördert werden soll, ob er in den Arbeitsbereich übernommen wird und in welchen Bereich. Auch weitergehende Qualifizierungsmaßnahmen sind hier Beratungsgegenstand und ebenso Maßnahmen zur Gestaltung des Übergangs in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Das fachliche Votum des Fachausschusses soll für den zuständigen Rehabilitationsträger Grundlage seiner Kostenentscheidung sein.
Im Eingangsverfahren wird für den behinderten Menschen ein Eingliederungsplan erstellt. Dieser ist eine wichtige Grundlage für die Entscheidung über die weitere Förderung und für die fachliche Beratung im Fachausschuss.
Der Eingliederungsplan enthält:
Der Eingliederungsplan dient der ständigen Anpassung der Werkstattleistung an die individuellen Anforderungen des Mitarbeiters.