Lebenshilfe Detmold e. V.

Begleitender Dienst

Der Begleitende Dienst ist ein Fachdienst der Werkstatt. Zu seinen Aufgaben gehören u.a.:

  • Unterstützung, Beratung und Begleitung der Menschen mit Behinderung bei der beruflichen und
    sozialen Eingliederung
  • Information über Beschäftigungsmöglichkeiten und Aufnahmevoraussetzungen
  • Durchführung des Aufnahmeverfahrens
  • Koordination der systematischen Förderung in den Werkstätten nach dem Detmolder
    Lernwegemodell (DLM®)
  • Anwendung geeigneter Förderkonzepte für Menschen mit Schwerstmehrfachbehinderung (PAC®)
  • Beratung und Unterstützung in sozialen, rechtlichen, finanziellen und medizinischen
    Angelegenheiten
  • Beratung der Eltern und Angehörigen
  • Beratung und Unterstützung bei Wohnstättenunterbringung und ambulanten Hilfen
  • Organisation, Durchführung und Mitwirkung bei Werkstattfesten und Veranstaltungen
  • Mitwirkung und Begleitung bei der individuellen beruflichen Bildung
  • Pädagogische-psychologische Beratung
  • Unterstützung bei externen Praktika und beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Koordination eines Angebotes arbeitsbegleitender Maßnahmen wie z.B. Kulturtechniken,
    musisch-kreative Maßnahmen, Sport- und Bewegungsmaßnahmen, therapeutische Maßnahmen
Begleitender Dienst

Der Begleitende Dienst ist ein Fachdienst in der Werkstatt.

Die Fachkräfte im Begleitenden Dienst

sind Ansprech∙personen für die Mitarbeiter.

 

Das sind seine Aufgaben:

 

Der Begleitende Dienst hilft dabei:

dass sich die Mitarbeiter bei der Arbeit gut zurechtfinden.

Und dass es ihnen bei der Arbeit gut geht.

 

Er berät die Mitarbeiter:

  • Wenn es Fragen zu einzelnen Arbeiten gibt.
  • Wenn es Probleme

    mit anderen Mitarbeitern gibt.
  • Wenn Mitarbeiter Geldfragen haben.

    Zum Beispiel: Fragen zum Essensgeld.

 

 Er unterstützt die Mitarbeiter:

  • Beim Ausfüllen von Anträgen.

    Zum Beispiel: für die Grundsicherung.
  • Beim Lesen von Bescheiden.

 

Der Begleitende Dienst informiert:

welche Arbeitsplätze es für den Mitarbeiter gibt.

Das kann ein Arbeitsplatz von der Lebenshilfe Detmold sein.

Oder auf dem freien Arbeitsmarkt.

 

Er überlegt gemeinsam mit dem Mitarbeiter:

  • Wo kann der Mitarbeiter gut arbeiten?
  • Wo geht es dem Mitarbeiter gut?

 

Beratung von Eltern und Angehörigen:

Der Begleitende Dienst ist auch für die Eltern von Mitarbeitern da.

Und für andere  Angehörige.

Er informiert Eltern und Angehörige über neue Dinge:

Dafür gibt es:

  • Info∙abende
  • Info∙treffen

 

 

Bilder © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

 

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